Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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6.2.2 eRezept

Zum eRezept haben sich 24 Kantone, die meisten Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände, die Spitäler, Ärzte-, Apotheker-, Drogisten- und Gesundheitsfachpersonenverbände, Patientenorganisationen, Leistungserbringer, Pharmafirmen, die Krankenversicherer, die Forschungseinrichtungen, die Ethikkommission und Interessensgruppen zur Digitalisierung geäussert.

Post begrüsst die Vorlage und bittet bei der weiteren Ausarbeitung miteinbezogen zu werden. UR, SZ,

NW, GL, ZG, BS, AI, SG, AG, Die Mitte, SP, SGB, AGZ, AVKZ, CARA, EKK, FMH, GDK, GSASA, Interpharma, KSA, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais, Santésuisse, Scienceindustries

BAV, SDV, Sphf, SSAPM, SSR, Suva, SVPh und VASOS begrüssen die Vorlage im Bereich des eRezepts. FR schliesst sich dem Standpunkt von CARA an. H+, Insel, KSA, SGH und Unimedsuisse begrüssen die Vorlage, sehen die Umsetzung jedoch als Herausforderung. Medbase und VSVA begrüssen die Vorlage ebenfalls und regen an, das eRezept auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Gleichermassen verlangt SO eine Überprüfung, ob verschiedene Einzelheiten nicht besser auf Verordnungsebene geregelt werden können.

AAV ist der Ansicht, dass die Revision noch ungenügend ausgearbeitet ist. SMVS betont, dass den Ärzten zu viele administrative und zeitraubende Massnahmen und Zwänge auferlegt werden und fordern, dass dieser Entwicklung Einhalt geboten wird. AOVD, Dr. JP. Robert, GHV, GIV, GMC,

GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GVCP, GVG, GVPPEA, PSPE und SVM lehnen das

eRezept ebenfalls ab. SSO lehnt die Verpflichtung zur Einführung elektronischen Systeme ebenso ab, da es nicht Aufgabe des Staates ist in bestehende und bewährte Praxisorganisation einzugreifen. Ausserdem hält sie fest, dass eine Regulierungskostenabschätzung fehlt. EKJ und SGP lehnen eine Verpflichtung auch ab, solange die rechtlichen und technischen Voraussetzungen nicht geregelt werden. MFÄF lehnt die obligatorische digitale Verschreibung ebenfalls ab, da es keine Übergangsfristen und kein nationales Musterrezept gibt. APA lehnt rein digitale Lösungen ab, da auch in Ausnahmefällen eine korrekte Verschreibung und Abgabe möglich sein muss.

Rezept in Papierform

SH, TG und SGV stimmen der grundsätzlich elektronischen Verschreibung zu und fordern, genauso wie FMC, dass in begründeten Ausnahmefällen ein handschriftliches Rezept verschrieben werden

kann. VS, AeG BL, AeG LU, AeG SG, AGZ, AOVD, BBV, BEKAG, BüAeV, Dr. JP. Robert, FMC, FMCH, FMH, GHV, GIV, GLEAG, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GSASA, GVCP, GVG, GVPPEA, H+, Insel, IPAG eHealth, KS-GR, KSA, MedGes BS, MFE, MFÄF, PSPE, SBK, SGAI, SGAIM, SGED, SGH, SNM, SRO, SSAPM, SSO, SVHA, SVM, Unimedsuisse, UNION,

VBSAE und VSAO sprechen sich gegen eine Verpflichtung aus und verlangen, dass es weiterhin möglich sein soll Papierrezepte zu erstellen, vor allem in Ausnahmesituationen oder auf Verlangen der betroffenen Person. HIN und IG eMediplan plädieren für einen freiwilligen Einsatz von elektronischen Rezepten, da derzeit ein geeignetes, nationales Instrument fehlt. Ausserdem bitten beide genauso wie IG eHealth um eine Präzisierung in der Botschaft des Bundesrats, dass die Verpflichtung zum eRezept auch für Humanarzneimittel gilt, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, was eine Änderung der Betäubungsmittelkontrollverordnung (BetmKV) bedingt. FMC fragt, ob das Rezept in Papierform eine Kopie oder ein Ersatz für das eRezept ist. Der Ersatz wird abgelehnt. Ausserdem weist sie darauf hin, dass präzisiert werden sollte, dass den Patientinnen und Patienten eine Kopie des eRezepts zur Verfügung gestellt werden kann. BK-SBK fordert, dass den Patientinnen und Patienten ausdrücklich die Verschreibung in Papierform angeboten wird und nicht nur auf dessen Verlangen. Oncosuisse ist der Ansicht, dass ärztliche Verschreibungen auf Papier erstellt werden sollten und die betroffene Person in jeder medizinischen Beratung über die Abläufe und Alternativen informiert wird.

VASOS begrüsst aus Sicht der älteren Menschen, dass die Verschreibung auf Wunsch auf Papier zur

Verfügung gestellt werden soll. ARTISET (mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und

YOUVITA) begrüsst, dass das eRezept in Papierform zur Verfügung gestellt wird und fordert, dass