Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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Dr. B. Bugnon UniGe fordert eine nationale, staatlich bereitgestellte Lösung. Ähnlich ist SO der Ansicht, dass ein national einheitlicher Standard unumgänglich ist für die Interoperabilität der Systeme und den Schutz vor Fälschungen. Post begrüsst eine zentrale Datenbank, empfehlen jedoch, dass der Betrieb nicht durch den Bund erfolgen sollte. BE, AI, SG, AG und JU fordern, dass der Bund ein Referenzsystem zur Verfügung stellt, gegenüber dem die Software-Herstellenden ihre Systeme und Austauschformate regelmässig testen können, um die Interoperabilität zu gewährleisten.

Verwaltung des eRezepts und EPD BE, ZH, BS, GR, TI, Curafutura, Dr. B. Bugnon UniGe, FMC, GDK, SCTO und SSO verlangen, eine

Koordination und Integration des eRezepts in das EPD. ZH verlangt zusätzlich eine Erklärung wie das HMG mit dem EPD vereinbar ist und fragt nach, wie Rezepte übermittelt werden, wenn sich die Patientinnen und Patienten gegen das Führen eines EPD entscheidet. BBV verlangt, dass, wenn ein eRezept verschrieben und im EPD abgelegt wird, dafür nur ein Dokument erstellt werden muss und nicht 2 verschiedene. Post betont, dass das eRezept zwingend über das EPD erfolgen sollte. ARTISET

(mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA) fordert ebenfalls, dass das

eRezept zwingend im EPD abgelegt wird, falls es vorhanden ist. Zudem muss sichergestellt werden, dass diese elektronischen Systeme mit den Anforderungen des EPD kompatibel sind. Ihnen ist ausserdem wichtig, dass aus den Erfahrungen der EPD-Umsetzung gelernt wird und der Kontrollprozess schlanker und kostengünstiger ausgestaltet wird. Sie halten fest, dass ein Monopol, wie bei der EPD-Zertifizierung oder unklare Verantwortlichkeiten und ein Verschleppen der Umsetzung zu vermeiden ist.

SCTO rät das eRezept erst nach der EPD Gesetzesänderungen einzubeziehen. AAV ist der Ansicht, dass die aktuelle Version des EPD ungeeignet ist das eRezept zu verwalten.

JU und CARA verlangen, dass das eRezept mit dem nationalen Medikationsplan kompatibel sein muss und in diesen integriert wird.

Umsetzung AOVD, Dr. JP. Robert, GHV, GIV, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GVCP,

GVG, GVPPEA, PSPE und SVM verlangen eine schrittweise Umsetzung und stellen konkrete Fragen dazu. Ähnlich ist VS der Ansicht, dass eine stufenweise Umsetzung oder Übergangsbestimmungen erforderlich sind und die Schritte in einem Beschluss oder einer Übergangsbestimmung geregelt werden sollten. Sie schlagen vor, dass die elektronische Verschreibungspflicht erst verpflichtend wird, wenn ein IT-System verfügbar ist, dass den Anforderungen entspricht, was momentan nicht der Fall ist.

ZH, BE, ZG, BL, SH, GR, TG, TI, AeG BL, AeG LU, AeG SG, AGZ, BBV, BEKAG, BüAeV, FMCH, FMH, GLEAG, GSASA, IPAG eHealth, KAV, KS-GR, KSA, MedGes BS, Medswiss.net, MFE,

SGAIM, SGED, SNM, SSAPM, SVHA, UNION und VBSAE verlangen angemessene Übergangsfristen. Die Kanton VD und JU sehen Probleme mit der kurzen Umsetzungsfrist.

BS und GDK verlangen hingegen eine rasche Umsetzung.

H+, Insel, SCTO, SGH und Unimedsuisse sind der Ansicht, dass die elektronische Verschreibung und ihre Umsetzung nicht ausreichend beschrieben ist und dass diese Anpassungen angesichts der derzeitigen Uneinheitlichkeit des EPD und der digitalen Formate verfrüht und zu vage erscheint.

Curafutura fordert, dass zusätzliche Leistungen, wie Monitoring der Einnahme und individualisierte Verpackung auch im eRezept integriert wird. Ausserdem halten sie fest, dass der Inhalt der Verschreibung nicht geregelt ist und fordern daher, dass bei relevanten Arzneimitteln die entsprechende Indikation angegeben wird.