Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten
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Strafbestimmungen
TI unterstützt die Strafbestimmungen. ZH stellt fest, dass unklar ist, inwiefern eine Kompetenzverschiebung vom Bund zu den Kantonen in Bezug auf den Strafvollzug stattfindet.
6.2 Digitalisierung im Bereich Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln
6.2.1 Allgemeine Bemerkungen zur Digitalisierung
BE und AG begrüssen, dass die Digitalisierung im Rahmen des Gesundheitswesens vorangetrieben wird und fordern, dass konkrete Applikationen und Systeme angeboten werden, um die schützenswerten Daten korrekt zu bearbeiten. SGV und ASSGP begrüssen die Digitalisierung ebenfalls und halten fest, dass keine proprietären Systeme geschaffen werden sollen und kein zusätzlicher obligatorischer Dokumentationsaufwand für Leistungserbringer entsteht. FDP, SGV,
ASSGP, AVKZ, BAV, Intergenerika, Interpharma, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais,
Scienceindustries, SDV, Sphf, SVPh und VIPS betonen die Wichtigkeit die Digitalisierung mit anderen Programmen wie DigiSanté abzustimmen. Auch HKBB begrüsst die Vorlage im Bereich der Digitalisierung, betont jedoch die Bedeutung der Praxisnähe und verlangt, dass administrative Mehraufwände vermieden werden. IG SK und NPSuisse betonen die Wichtigkeit der Interoperabilität der Studiendaten, die durch die Digitalisierung zugänglich werden.
AOVD, Dr. JP. Robert, GHV, GIV, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GVCP,
GVG, GVPPEA, PSPE und SVM weisen darauf hin, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Ärzte nicht aufgeführt wird und nicht geklärt ist, wer die Kosten trägt. Ähnlich weist HIN darauf hin, dass die Kostenentschädigung sowie die Klärung der Haftung der Leistungserbringer noch nicht geklärt ist. ZH verlangt, dass der Mehraufwand für die Kantone in Bezug auf die neuen digitalen Instrumente erläutert werden und haushaltsneutral umgesetzt werden, gegebenenfalls durch eine Gegenfinanzierung des Bundes.
SCTO betont, dass die Daten des EPD für Forschungszwecke genutzt werden können und empfehlen dafür eine «opt-out» Lösung. KS-GR erwartet eine inhaltliche Abstimmung zum EPD. AAV betont, dass zuerst ein funktionierendes EPD als Basis vorhanden sein muss und erst danach das HMG revidiert werden kann.
SVP kritisiert, dass die Änderung des HMG auf eine Verbreitung des EPD abzielt und nicht auf eine explizite Nachfrage seitens Leistungserbringer oder Patientinnen und Patienten. Sie betont, dass die Pflicht zur Digitalisierung einer staatlichen Bevormundung gleichkommt, die die Fachpersonen untergräbt. Ausserdem ist sie der Ansicht, dass hiermit den elektronischen Systemen eine Unfehlbarkeit attestiert wird. Sie lehnt daher den Zwang zu den elektronischen Lösungen ab und würden es begrüssen, wenn diese auf freiwilliger Basis angeboten werden.
SBV (Blinden- und Sehbehindertenverband) und SZBLIND verlangen, dass die Barrierefreiheit bei der Digitalisierung des eRezepts und Medikationsplans berücksichtigt wird und fordern einen eigenen Artikel «Barrierefreiheit» im HMG und den Ausführungsbestimmungen sowie eine Kontrolle durch eine anerkannte Fachinstitution. Ausserdem plädieren sie für die Einführung von QR Codes auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen für die barrierefreie Erschliessung von Informationen zum Medikamentenname, Dosierung und Darreichungsform, basierend auf Motion 22.4423 Dobler. SBV (Blinden- und Sehbehindertenverband) weist ausserdem darauf hin, dass die elektronische Verschreibung, der Medikationsplan und sämtliche Dokumente, welche im EPD zur Verfügung gestellt werden, barrierefrei lesbar und ausfüllbar sein müssen. BE weist darauf hin, dass die Barrierefreiheit eine Herausforderung werden kann.