Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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BS, AR, AVKZ, BAV, GDK, GSASA, HIN, IPAG eHealth, KSA, LAV, LUKS, ONP, PharmaSuisse,

Pharmavalais, SDV, Sphf und SVPh verlangen, dass bereits etablierte und internationale Standards berücksichtigt werden und die neuen Systeme kompatibel mit den bestehenden Systemen der Leistungserbringer sind. Ähnlich betonen Insel und Unimedsuisse, dass bestehende Formate verwendet werden sollten, um keine Mehrkosten zu verursachen. Ausserdem verlangen alle ausser AR, GSASA, Insel, IPAG eHealth, KSA, SDV und Unimedsuisse, dass die finanziellen Rahmenbedingungen sichergestellt werden. GSASA und KSA unterstützen zusätzlich eine klare Regelung der Anforderungen an die Systeme, um den nationalen Standard zu erreichen und einheitlich strukturierte Daten zur Verfügung zu stellen. HIN, IG eHealth und IG eMediplan sind der Ansicht, dass der Bundesrat nur das Ergebnis regeln muss. Sie weisen darauf hin, dass bereits Standards geschaffen wurden, die sich auf dem Markt etabliert haben und auf internationalen Standards basieren. Auf diese soll der Bundesrat sich stützen beim verpflichtenden Erlass von Standards auf Verordnungsstufe. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Standards EU-kompatibel sind.

Santésuisse weist darauf hin, dass darauf geachtet werden soll, dass bereits entwickelte Lösungen nicht durch detaillierte Vorschriften verunmöglicht werden, gleichzeitig jedoch die damit verbundenen Prozesse zu regeln sind, damit keine Unterbrüche in der Übermittlung und Verarbeitung entstehen.

SPS hält fest, dass klare Standards formuliert und implementiert werden. Spitex verlangt, dass die Datenformate und Übermittlungsschnittstellen festgelegt werden. SCTO betont, dass die Systeme zumindest auf Verordnungsebene besser beschrieben werden sollten.

SBK betont das Problem von Mehrfacheinlösungen und fragt nach einer geregelten Kontrolle. Ähnlich verlangen BS und GDK auf Verordnungsebene Massnahmen zur Sicherstellung der Authentizität der Verschreibung und Schutz vor Mehrfacheinlösung.

ZG weist darauf hin, dass bei der Festlegung der Systemanforderungen die Kantone anzuhören sind.

Interoperabilität der Systeme und zentrale Lösung NE, AeG BL, AeG LU, AeG SG, AGZ, APA, BEKAG, BüAeV, EKK, FMCH, FMH, GLEAG, IPAG eHealth, MedGes BS, SGAI, SGED, SRO, SSAPM, SVHA, UNION, VBSAE und VSAO betonen die

Wichtigkeit der Interoperabilität der Systeme. BE, BS und GDK verlangen eine Klärung auf welchem Level die Interoperabilität geregelt sein wird. FDP, Intergenerika, Interpharma, Scienceindustries und VIPS betonen, dass die Interoperabilität der Systeme auch auf weiter Pläne wie DigiSanté abgestimmt sein muss. GE betont, dass die Interoperabilität gewährleistet werden und zur Implementierung von Primärsystemen im Hinblick auf eine Integration in das EPD beitragen muss. MFÄF betont ebenfalls, dass die Interoperabilität der Systeme gewährleistet sein muss, was derzeit nicht der Fall ist.

LUKS fordert, dass die Interoperabilität so ausgestaltet sein muss, dass die Informationen in human lesbarer Form, als QR code und/oder in Form eines maschinell lesbaren Codes vorliegen sollen sowie, dass die Informationen maschinelle und ohne menschliche Interaktion verarbeitet werden können.

ARTISET (mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA) fordert ebenfalls die

Vermeidung von manuellen Übertragungen im Rahmen des Medikamentenmanagements. Ausserdem erscheint es ihnen wichtig, dass die freie Wahl die Interoperabilität der Systeme nicht in Frage stellen darf und die Umsetzung der Systeme nicht durch unklare Verantwortlichkeiten verschleppt wird. H+, Insel, SCTO, SGH und Unimedsuisse sind der Ansicht, dass zuerst die bestehenden Interoperabilitätsprobleme zu lösen sind und das eRezept erst nach der geplanten Gesetzesänderung einzubeziehen ist, um einer möglichen fehlenden Akzeptanz in der Implementierung entgegenzuwirken. BL und KAV betonen, dass die Fristen für das Inkrafttreten sehr kurz sind und daher die Interoperabilität nicht gewährleistet werden kann.