Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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zwischen Bund und Kantonen stattfinden sollte. AG sieht Überarbeitungsbedarf in der Kompetenzverteilung.

ZH, BE, BL, SH, AI, SG, GR, TG, TI und KAV fordern, dass für die Anwendung der ATMP eine spezifische Aus-, Fort- oder Weiterbildung der Medizinalpersonen im Gesetz verankert wird. BS und GDK fordern die Überprüfung, ob eine solche notwendig ist.

Oncosuisse hält fest, dass nur qualifizierte Ärztinnen und Ärzte in geeigneten Einrichtungen personalisierte Immuntherapiebehandlungen anwenden dürfen. Ausserdem muss sichergestellt werden, dass die Risikobewertung im Einzelfall dokumentiert wird.

SO hält es für äusserst wichtig, dass klare Regelungen zur Post-Marketing Surveillance bestehen und Post-Authorisation Safety Studies mit Fokus auf Sicherheit durchgeführt werden.

Überführung der Artikel aus dem Transplantationsgesetz und Bestimmungen zu Embryonalen Stammzellen

Curafutura begrüsst die Integration der Transplantatprodukte ins HMG, fordert jedoch grössere Transparenz hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit. Intergenerika verlangt Klarheit über die Einstufung von Zell- oder Gentherapieprodukten, die aus Blutstammzellen gewonnen werden.

SEA fordert keine Kommerzialisierung von menschlichem Material, kein explizites Herstellen von Embryonen für neuartige Therapien, eine zwingende Melde- und Bewilligungspflicht, eine ethische Bewertung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens und eine Klärung, wie die Zustimmung der Angehörigen im Fall der Verwendung von Embryonen und Föten eingeholt wird und wie die Empfänger von ATMP über die Eigenschaften und Herstellung der ATMP informiert werden. BK-SBK weist darauf hin, dass die Regelungen betreffend den Umgang mit Embryonen und Föten sich über die Jahre ausgeweitet haben und nun die Nutzung vom embryonalen Material bereits für Forschungszwecke unabhängig von der therapeutischen Einsatzmöglichkeit zulassen. Ausserdem sind sie der Ansicht, dass der Schutz der embryonalen und fötalen Gewebe und Zellen nicht mehr gewährleistet ist. Sie betonen, dass der Embryo definitorisch herabgestuft wird. Sie lehnen dies ab.

Interpharma weist darauf hin, dass die Zustimmungsregelung für ATMP sich von der Widerspruchslösung zur Organspende unterscheidet und fordert eine Vereinfachung für die Implementierung.

Kosten / Vergütung

Santésuisse begrüsst die Vorlage, befürchtet jedoch erhebliche Kosten für die Krankenversicherungen und weist darauf hin, dass der administrative Aufwand und die Kosten nicht in die Höhe getrieben

werden sollten. ZG, Alpha-1, HOPOS, IG SK, Interpharma, MGR, NPSuisse, ProRaris, RDAF, Santésuisse, Schweizer Selbsthilfegruppe für Krankheiten der Hypophyse und/oder

Nebennieren und VIPS verlangen, dass ATMP über die Spezialitätenliste vergütet werden. FRC weist darauf hin, dass die Kostenübernahme nicht über eine provisorische Aufnahme in die Spezialitätenliste oder in den Leistungskatalog erfolgen sollte, insbesondere nicht für Arzneimittel mit unvollständigen klinischen Studien, da die OKP dann für die ergänzenden Studien bezahlen würde, was ein falscher Anreiz für die Firmen darstellen könnte. Innovation soll klar definiert werden, nicht alle innovativen Arzneimittel bringen auch einen Benefit. Curafutura fordert, dass die Vergütung explizit im KVG geregelt wird.

Biorespect erwartet, dass angesichts des Kostendrucks eine Debatte über die Anwendung von Gentherapeutika geführt wird.