Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht

Leistungserbringer schafft, damit diese die notwendigen Investitionen tätigen und die zusätzlichen Leistungen erbringen können. H+, Insel, SGH und Unimedsuisse halten ebenfalls fest, dass die Einführung eines eRezepts eine grosse Herausforderung für die Spitäler und Arztpraxen darstellt und diese erhebliche technische Ressourcen aufwenden müssen. Sie fordern daher, dass keine Mehrkosten verursacht werden und zu Beginn eine bedingte Integration vorgesehen wird oder erweiterte finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Ähnlich betont KS-GR, dass der Zusatzaufwand und Kosten vermieden und abgegolten werden sollte. SSO verlangt, dass die Finanzierung durch den Bund sichergestellt wird. Ähnlich verlangt APA ein finanzielles oder tarifliches Entgegenkommen. IG eHealth hält zusätzlich fest, dass das Obligatorium bei den Leistungserbringern zu Recht auf Widerstand stösst, sofern die Finanzierung nicht geregelt ist. Sie fordern, dass die Initialinvestitionen von Bund übernommen werden müssen.

Weitere Bemerkungen AeG BL, AeG SG, AGZ, BBV, BüAeV, FMH, GLEAG, KS-GR, MedGes BS, Medswiss.net, SGAI,

SGED, SNM, SRO, SSAPM, VBSAE und VSAO betonen, dass die Aussage im Erläuternden Bericht «Medikationsfehler sind oft auf handschriftliche Verschreibungen, die unleserlich sind, zurückzuführen» falsch ist. Medswiss.net hält zusätzlich fest, dass die Diskussion um die elektronische Medikamentenverschreibung auf präzisen und aktuellen Erkenntnissen basieren sollte.

Intergenerika und Scienceindustries fordern eine aktivere Formulierung der Begriffe, insbesondere was bei digitalen Lösungen unter das HMG fällt. Oncosuisse betont, dass die komplexen und langfristigen Behandlungen, auch von Krebspatienten, in der elektronischen Dokumentation berücksichtig werden. BK-SBK betont, dass weiterhin die betroffene Person im Mittelpunkt stehen und er sich nicht in automatisierte Prozesse einfügen muss. SP und SGB betonen, dass die Leistungserbringer zu jedem Zeitpunkt die Verantwortung tragen müssen. SGMO verlangt, dass das Verbot der Selbstdispensation in einigen Kantonen angegangen und gelöst wird. SDV weist darauf hin, dass zu prüfen sei, inwieweit Absprachen mit finanziellen Anreizen unterbunden werden können. KS-GR schlägt vor ein Künstliches Intelligenz (KI)-Tool zu entwickeln, dass absolute Kontraindikationen bei Mehrfachmedikationen erkennt und meldet.

Als zusätzliche Anforderungen an die Systeme, schlägt Oncosuisse vor, auf bestehende Tools zurückzugreifen, die in der Lage sind, vor absoluten Kontraindikationen zu warnen.

6.2.3 Medikationsplan

Zum Medikationsplan haben sich 24 Kantone, die meisten Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände, die Spitäler, Ärzte-, Apotheker-, Drogisten- und Gesundheitsfachpersonenverbände, Patientenorganisationen, Leistungserbringer, Pharmafirmen, Krankenversicherer, Forschungseinrichtungen und Interessensgruppen zur Digitalisierung geäussert.

UR, SZ, NW, GL, AR, SG, AG, VS, GE, Die Mitte, SGB, CARA, FMC, GELIKO, Intergenerika, Interpharma, Santésuisse, Scienceindustries, SSR, VASOS und VIPS begrüssen die Vorlage. FR

und GE schliessen sich dem Standpunkt von CARA an. SPS hält die Verpflichtung zum Medikationsplan und Medikationsabgleich für essenziell. Oncosuisse begrüsst die Erstellung eines Medikationsplans, unabhängig davon wie lange das Medikament eingenommen wird. BS und GDK begrüssen die Vorlage ebenfalls, stellen jedoch einige Umsetzungsfragen zum Nutzen des Medikationsplans bei nicht Polymedikation und zu den Pflichten der Gesundheitsfachpersonen.

AVKZ, BAV, LAV, ONP, PharmaSuisse, Sphf und SVPh betonen, dass der Medikationsplan für alle Patientinnen und Patienten und Gesundheitsfachpersonen verpflichtend sein sollte.

FMC hält fest, dass der Medikationsabgleich auf einen Prozess abzielt und in einem separaten Paragraphen geregelt sein sollte. ZG weist darauf hin, dass die Kantone beim Ausführungsrecht betreffend Medikationsplan erneut anzuhören sind. BE fordert, dass der Medikationsplan überarbeitet