Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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HLI lehnt Tierarzneimittel für neuartige Therapien und Xenotransplantationen generell ab, weshalb HLI und BK-SBK die Streichung der entsprechenden Artikel (42b, 43a, 53, 54, 41f-41l) beantragen.

Harmonisierung zum EU-Recht

BS, GE und GDK begrüssen die Harmonisierung mit der EU. HKBB begrüsst ebenfalls die Harmonisierung mit dem EU-Recht, betont jedoch, dass unattraktive Swiss Finishs vermieden werden müssen.

Vereinfachte Zulassung SBV, Apisuisse, BEBV, BVAR, Intergenerika, LBV, Scienceindustries, SKMV, SMP, Suisseporcs,

Swiss Beef und SZZV begrüssen die Einführung der unbefristeten Zulassung für TAM. Apisuisse betont, dass es für Bienen unerlässlich ist, dass das vereinfachte Zulassungsverfahren für MUMS (minor use minor species) bestehen bleibt. SMP verlangt darüber hinaus, dass vereinfachte Zulassungsverfahren auch zwingend notwendig sind bei Tierarzneimitteln für Tiere für die

Lebensmittelproduktion. SBV, BEBV, BVAR, LBV, SKMV, SMP, Suisseporcs, Swiss Beef und SZZV

lehnen jedoch die spezifischen Anforderungen für die Zulassung ab.

Prometerre fordert, dass die Erteilung von Zulassungen erleichtert und damit die Verfügbarkeit von unkritischen Antibiotika erhöht wird.

Legaldefinition antimikrobielle Wirkstoffe

Die Mitte begrüsst die Klärung der rechtlichen Begrifflichkeiten.

ZH, BE, LU, UR, NW, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, JU (alle ausser GE,

GL, SZ, TI, ZG und OW (Verzicht)), GDK und VSKT stellen sich die Frage, ob die Antiparasitika nicht ebenfalls den antimikrobiellen Wirkstoffen unterstellt werden sollten, auch wenn dies eine Abweichung von der EU-Definition bedeutet.

SGV, ASSGP, BAV, Intergenerika, Interpharma, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais,

Scienceindustries, SDV, Sphf, SVKH, SVKZ, SVPh und VIPS lehnen die neue Legaldefinition für antimikrobielle Wirkstoffe ab, da sie zu Verwirrung und Rechtsunsicherheit führt. Ausserdem halten sie fest, dass der Begriff «Wirkstoff» nicht im HMG definiert ist. Sie fordern daher eine komplette Streichung. VIPS ist zudem der Ansicht, dass die Definition suggeriert, dass alle Wirkstoffe, die darunter fallen gleich geregelt werden können, was jedoch nicht der Fall ist. Sie schlagen vor, dass massnahmenbelegte Arzneimittel bzw. Wirkstoffe in einem Anhang aufgeführt werden. Ähnlich verlangt ASSGP differenzierte Massnahmen je nach Wirkstoff und Einsatzgebiet.

Massnahmen zur Reduktion von Resistenzen ZH, BE, LU, UR, NW, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, NE, JU (alle ausser SZ, OW

(Verzicht), GL, ZG, FR, BS, VD, GE), Die Mitte, FiBL, Santésuisse, SDV und SVKH begrüssen die Massnahmen zur Reduktion von Resistenzen, wobei die Massnahmen für die Kantone noch zu wenig weit gehen. SG empfiehlt zusätzlich aber auch eine kritische Prüfung bei der Gleichstellung von Antiparasitika mit antimikrobiellen Wirkstoffen. HKBB begrüsst die Massnahmen ebenso, betont aber, dass diese so umgesetzt werden müssen, dass sie praxistauglich sind und keinen administrativen Mehraufwand verursachen. Interpharma begrüsst die Massnahmen ebenfalls, sofern sie die Forschung und Zulassung neuer Arzneimittel nicht behindern. BBV begrüsst die Massnahmen auch und fordert zusätzlich, dass die entsprechenden ärztlichen Fachgesellschaften beim Bundesratsentscheid miteinbezogen werden.