Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten
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FiBL ist der Ansicht, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Erweiterung des Informationssystem Antibiotika (IS ABV) auf Antiparasitika zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend ist.
ESCCAP, GST, Intergenerika und Scienceindustries lehnen die Ausweitung der Massnahmen zur Reduktion von Resistenzen auf weitere antimikrobielle und antiparasitäre Arzneimittel sowie die Erweiterung des IS ABV auf weitere Arzneimittel in der Veterinärmedizin und antimikrobielle oder antiparasitäre Wirkstoffe vehement ab. GST sieht darin eine einseitige Mehrbelastung für die Tierärzteschaft und befürchten eine unnötige Einschränkung der Therapiewahl und daraus resultierende starke Opposition seitens der Tierärzteschaft. Sie halten fest, dass die Behauptung, dass die Erfassung der Antibiotikaverschreibung bereits Routine sei und einfach in den Arbeitsalltag integriert werden kann, ein Fehlschluss ist und verlangen eine Garantie, dass keine einseitige Mehrbelastung für die Tierärzte im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Resistenzen entsteht. Zudem wird angemerkt, dass die Erfassung der Abgabedaten von Antiparasitika unvollständig wäre, da diese teilweise auch in Apotheken verkauft werden. Ausserdem halten sie fest, dass weitere Verschärfungen unangebracht sind, solange die Daten im IS ABV nicht einwandfrei sind und langfristige Erfahrungen vorliegen. Intergenerika weist ausserdem darauf hin, dass keine Rechtsfolgenabschätzung in Bezug auf mögliche weitere Resistenzen durchgeführt wurde. SBV,
BEBV, BVAR, LBV, SKMV, SMP, Suisseporcs, Swiss Beef und SZZV lehnen die Massnahmen und
Erweiterung des IS ABV ebenso ab und führen auf, dass es in der EU momentan keine äquivalente Regelung gibt, welche einen zeitlichen Druck darstellt, in der Schweiz eine entsprechende Grundlage zu schaffen und bekämpfen die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen auf Vorrat. Prometerre ist der Ansicht, dass eine Vereinfachung und Erleichterung und nicht eine Erhöhung der Anforderungen erfolgen sollte, um die Knappheit zu verringern. Da der Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin in den letzten Jahren zurückgegangen ist, lehnen sie jede weitere Einschränkung ab.
Tierarzneimittel für neuartige Therapien
GE, Intergenerika und Scienceindustries begrüssen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Tierarzneimittel für neuartige Therapien. GE weist jedoch darauf hin, dass dadurch zusätzliche ethische und tierschutzrechtliche Schutzmassnahmen für Spenderindividuen erforderlich sind.
SBV, BEBV, BVAR, LBV, SKMV, SMP, Suisseporcs, Swiss Beef und SZZV äussern Bedenken und
bemängeln, dass die Entwicklungen zu den neuen Regelungen in Art. 42b zum Umgang mit vitalen Organen, Geweben und Zellen für die Herstellung von Tierarzneimitteln für neuartige Therapien und Art. 43a zur Nachbeobachtung, Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrungspflicht bei Tierarzneimittel für neuartige Therapien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend abgeschätzt werden können.
Weitere Bemerkungen SBV, BEBV, BVAR, GST, LBV, SKMV, SMP, Suisseporcs, Swiss Beef und SZZV verlangen, dass
die gegenwärtigen Versorgungsengpässe bei TAM zu beheben sind. Ausserdem betonen alle ausser GST, dass für gewisse Indikationen keine nichtkritischen Antibiotika zugelassen sind und fordern, dass dieser Missstand zu beheben ist. GST bemängelt, dass die Regulierungsfolgenabschätzung keinen genügenden Aufschluss über die wirtschaftlichen Folgen für Tierarztpraxen beziffert. Ausserdem begrüssen sie, dass die elektronische Verschreibung und der Medikationsplan nicht für Tierarzneimittel gelten.
7 Stellungnahme zu den einzelnen Artikeln
7.1 Statistische Auswertung/Übersicht
Aus 181 Stellungnahmen sind insgesamt über 3300 einzelne Bemerkungen, davon über 1700 artikelspezifische Bemerkungen, eingegangen. Mit Abstand am meisten Bemerkungen, je über 250, wurden zu Art. 26 (Grundsatz für Verschreibung, Abgabe und Anwendung) und Art. 26a