Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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EKJ, GSASA, IG eHealth, Kinderspital ZH, PEDeus und SGP fordern, dass falls im Schweizer Markt keine CDS Tools vorhanden ist, der Bund subsidiär verpflichtet wird eine zu erstellen und betreiben und fordern, dass dies in einem neuen Absatz geregelt wird.

AOVD, Dr. JP. Robert, FMCH, GHV, GIV, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM,

GVCP, GVG, GVPPEA, MFÄF, PSPE, SSO und SVM lehnen den Artikel ab.

Abs. 1 ARTISET (mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA) begrüsst diesen Absatz.

BE und AG schlagen vor, dass keine Verpflichtung, sondern nur eine Handlungsempfehlung ausgesprochen wird und auch Abs. 2 dementsprechend angepasst wird.

EKJ, HIN, IG eMediplan, IG eHealth und SGP fordern, dass der Begriff «elektronische Systeme» mit einem international verwendeten und passenderen Begriff in allen betroffenen Artikeln ersetzt wird. Ähnlich fordern IPAG und eHealth, dass der Begriff durch «klinische Entscheidungsunterstützungssoftware» ersetzt wird. AVKZ, BAV, GSASA, Kinderspital ZH, KSA,

LAV, ONP, PEDeus, PharmaSuisse, Pharmavalais, SDV, Sphf und SVPh fordern, dass anstelle

«elektronischer Systeme» der international verwendete Begriff «klinisches Entscheidungsunterstützungstool» oder «klinische Entscheidungsunterstützungssoftware» verwendet wird. Ausserdem bevorzugen alle ausser KSA, den Begriff «state-of-the-art» anstelle von «harmonisierten Dosierungsempfehlungen» und fordern die Präzisierung der Datenquelle in der Verordnung, um Dosierungen mit niedriger Evidenz, die teilweise in der Pädiatrie verwendet werden, nicht auszuschliessen. Aus denselben Gründen schlagen Intergenerika, Scienceindustries und VIPS den Begriff «Dosierungsempfehlungen gemäss aktuellem Stand der Wissenschaft» vor. KSA verlangt auch, statt von «harmonisierten Dosierungsempfehlungen» von «aktuellen, evidenz- oder konsensbasierten Dosierungsempfehlungen» zu sprechen und die Quellen dafür zu nennen.

SPD schlägt vor, die Pflicht in akutmedizinisch ausgerichteten Spitälern, die Kinder behandeln, einzuführen. Die Pflicht soll in einem ersten Schritt nur bei stationären Behandlungen gelten.

BAV, EKJ, GSASA, HIN, IG eHealth, IG eMediplan, Kinderspital ZH, ONP, PEDeus und SGP weisen

darauf hin, dass alle stationären Einrichtungen CDS Tools anwenden sollten und fordern eine Umformulierung.

AVKZ, BAV, EKJ, HIN, IG eHealth, LAV, ONP, PEDeus, PharmaSuisse, Pharmavalais, SDV, SGP,

Sphf und SVPh fordern, dass die Verpflichtung auch für öffentliche Apotheken und Einrichtungen, die ambulante pädiatrische Behandlungen durchführen, gilt. EKJ weist darauf hin, dass die Verpflichtung für öffentliche Apotheken, laut Motion Stöckli ein Obligatorium ist. HIN und IG eHealth weisen darauf hin, dass es für die Umsetzung der Vorgaben Übergangsfristen benötigt werden und schlägt vor, die Einführung zeitlich zu staffeln. Ausserdem fordern sie die Ausweitung der Verpflichtung auf ambulant tätige Pädiater. Zusätzlich weisen sie darauf hin, dass die Pflicht zur Verwendung von CDS Tools nicht für die Anwendung von Arzneimitteln gelten soll, da nicht alle Gesundheitsfachpersonen die nötigen Kompetenzen aufweisen. KSA hält fest, dass die Verpflichtung auch für Einrichtungen, die nicht nur pädiatrische Behandlungen durchführen und für niedergelassene Arztpraxen gelten sollte. Zusätzlich sollte das Rezept um die nötigen Angaben zu Benutzung der CDS Tools erweitert werden, damit es auch in Apotheken genutzt werden kann.

AVKZ, BAV, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais, SDV, Sphf und SVPh weisen darauf hin,

dass bei der Abgabe und Anwendung eines Arzneimittels, welches in einer anderen Einrichtung verschrieben wurde, das CDS Tools zum Einsatz kommen müsste. Bei der Abgabe müsste die Apotheke die Dosierung mit einem CDS Tool validieren. Die Integration dieser Tools in ihre