Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten
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7.2.14 Art. 26a Medikationsplan und Medikationsabgleich Allgemeine Bemerkungen
SWR befürwortet die verpflichtende Einführung des Medikationsplanes und die Interoperabilität. Sie fordern, dass klargestellt wird, dass der Medikationsplan auch ATMP beinhalten soll. Ausserdem fragen sie, ob die Regelung aus Abs. 2, wobei die Patientinnen und Patienten entscheiden können welche Gesundheitsfachperson vollständige Einsicht in den Medikationsplan hat, nicht im Widerspruch zu Abs. 1 steht, welcher die Gesundheitsfachpersonen zum Erstellen und Aktualisieren des Medikationsplans verpflichtet und wie in diesem Falle vorgegangen werden müsste. Sie sind daher der Ansicht, dass die verantwortlichen Gesundheitsfachpersonen uneingeschränkten Zugriff auf den Medikationsplan haben müssen.
TI fordert, dass «piano farmacologico” im ganzen Artikel durch «piano terapeutico» ersetzt wird.
FMCH weist darauf hin, dass die Definition des Begriffs «Medikationsplan» fehlt und dass eine Medikationsliste aus medizinischer Sicht nicht mit einem Medikationsplan identisch ist.
VASOS erachtet diesen Artikel als sehr wichtig, um mögliche Übermedikation zu vermeiden. Ausserdem hält sie fest, dass der Einbezug der Patientinnen und Patienten bezüglich eingenommener Arzneimittel sinnvoll ist, jedoch die Verantwortung stets bei den Leistungserbringer bleibt.
AOVD, Dr. JP. Robert, GHV, GIV, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GVCP,
GVG, GVPPEA, MFÄF, PSPE, SMVS, SSO und SVM lehnen diesen Artikel ab.
Abs. 1
CARA begrüsst diesen Absatz und fordert, genauso wie JU, einen national geregelten Medikationsplan, der von allen Pflegekräften angewendet wird.
FMC fordert die Streichung der Formulierung «Sie muss den Medikationsabgleich dokumentieren», da es unklar ist.
FR, H+, Insel, SGH und Unimedsuisse weisen darauf hin, dass nicht definiert ist, wer die «verantwortliche Person» ist. FR fordert daher, dass die Verantwortung bei der Person liegen sollte, die die Medikamente abgibt und VS, Public Health und Spitex fordern zusätzlich eine Klärung der Verantwortlichkeiten. Spitex hält ausserdem fest, dass es zu einer Diffusion der Verantwortlichkeiten führt, wenn alle beteiligten Gesundheitsfachpersonen gleichermassen beauftragt sind einen Medikationsplan zu führen.
APA weist darauf hin, dass Ärztinnen oder Ärzte überprüfen, welche Arzneimittel die Patientinnen und Patienten einnehmen und den Medikationsabgleich bestätigen sollen und fordert dementsprechend Anpassungen.
H+, Insel, SGH und Unimedsuisse halten fest, dass der Begriff «Gesamtheit der Arzneimittel» nicht definiert und irreführend ist. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass die Patientinnen und Patienten nicht verpflichtet sind OTC-Produkte im Medikationsplan anzugeben, was den geforderten Medikationsabgleich schwer zu erfüllen macht. Daher fordern sie, dass der Medikationsplan möglichst vollständig sein sollte und die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten schriftlich festgehalten werden sollte. Sie halten ausserdem fest, dass der Medikationsabgleich unzureichend definiert ist.
Zusätzlich fragen sie, ob berechtigte Personen, wie z.B. Pflegefachpersonen, auch Zugriff auf den Medikationsplan erhalten können und ob die verantwortliche und die Medikationsplan erstellende Person zwingend die gleiche sein sollte.