Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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Primärsysteme muss finanziert und der Zusatzaufwand für die Apotheken vergütet werden. Wenn ein Medikament in einer anderen Einrichtung von Pflegekräften verabreicht wird, muss das CDS Tools nicht verwendet werden, da keine Kompetenzen dazu vorhanden sind. Ähnlich weisen GSASA, Kinderspital ZH und PEDeus darauf hin, dass, wenn die Pflicht auf weitere pädiatrische Einrichtungen ausgeweitet wird, das Pflegepersonal wegen fehlenden Kompetenzen von der Pflicht entnommen wird. Gleich fordern EKJ, IG eHealth und SGP, dass die Verwendung der CDS Tools bei der Anwendung von Arzneimitteln nicht verpflichtend ist, da nicht bei allen Gesundheitsfachpersonen die nötigen Kompetenzen vorhanden sind.

GSASA, Kinderspital ZH und PEDeus fordern, dass die Verpflichtung der CDS Tools auch im Falle einer direkten Anwendung eines Arzneimittels durch eine Ärztin oder einen Arzt greifen sollte.

Abs. 2

BK-SBK hält fest, dass die in Abs. 2 gewährte Flexibilität zwischen den elektronischen Systemen und den Fachpersonen sehr positiv ist und fordern, dass der Begriff «geringes Risikopotential» näher bestimmt werden sollte. KSA weist darauf hin, dass weitere Aspekte als nur eine rein substanzbasierte Abschätzung des Risikopotenzials berücksichtigt werden müssen und dass die Definition der Ausnahmen durch den gleichen Auftragnehmer wie die Dosisharmonisierung erfolgen.

SO weist darauf hin, dass die Dosierung von Arzneimittel mit geringen und hohem Risikopotential mit dem Rechner überprüft werden sollte, da es mühsam ist, diese unterschiedlich zu berechnen und fordern daher die Streichung des Abs. 2 Bst. a. EKJ, GSASA, HIN, IG eHealth, Kinderspital ZH, PEDeus und SGP weisen darauf hin, dass gerade bei kleinen Kindern Überdosierung ein Problem sein kann und fordern daher, dass in Abs. 2 Bst. a die Verwendung von CDS Tools für keine weiteren Arzneimittel (ausser Kategorie E) für nicht verpflichtend erklärt werden sollten. Sie fordern daher ebenfalls die Streichung des Abs. 2 Bst. a (GSASA, Kinderspital ZH, PEDeus) oder Abs. 2 (EKJ, HIN, IG eHealth, SGP). EKJ und IG eMediplan fordern, dass die Verpflichtung für alle Arzneimittel der Kategorien A, B und D gelten soll und fordern daher eine Streichung des Abs. 2.

AVKZ, BAV, GSASA, Kinderspital ZH, LAV, ONP, PEDeus, PharmaSuisse, Pharmavalais, SDV,

Sphf und SVPh weisen darauf hin, dass auf Verordnungsebene geklärt werden sollte, inwiefern die Abgabe von OTC Medikamenten von der Verpflichtung in Abs. 2 Bst. a ausgenommen werden, da nicht die Abgabekategorien, sondern die Art der Abgabe entscheidend sein sollte.

ARTISET (mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA) ist der Ansicht, dass

eine Ausweitung der Verwendungspflicht auf alle Leistungserbringer, welche pädiatrische Behandlungen anbieten, zu begrüssen ist.

SPD fordert eine Anpassung des Gesetzestextes in Abs. 2 Bst. b zu «Für Einrichtungen, die ambulante pädiatrische Behandlungen durchführen […]».

KSA hinterfragt ausserdem, wieso nur Apothekerinnen und Apotheker und nicht auch niedergelassene Pädiater die Dosierungsrechner verpflichtend verwenden müssen und verlangt, dass die Verpflichtung für alle ambulanten Einrichtungen inklusive der Übermittlung der nötigen Angaben gelten sollte. Ähnlich

fordern AVKZ, BAV, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais, SDV, Sphf und SVPh eine

Verpflichtung auch für ambulante Behandlungen, öffentliche Abgabestellen und öffentliche Apotheken und folglich die Streichung von Bst. b. Gleichermassen würden BFG, Comparis und KF einen Dosierungsrechner auch für den ambulanten Bereich begrüssen. Ähnlich fordern BL, TI, VD, VS, NE, GE, JU und KAV, dass in Abs. 2 Bst. b die Nutzung der Systeme auf Kinderarztpraxen ausgeweitet wird.

Santésuisse hält fest, dass die Verhältnismässigkeit zu prüfen ist, bevor die Apotheken verpflichtet werden CDS Tools zu verwenden, da das Risiko einer unnötigen Kostensteigerung besteht. Ausserdem