Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
werden. Die vorgeschlagenen Vorschriften schliessen alle diese negativen Folgen des automati-
sierten Fahrens nicht aus. Deshalb ist der Entwurf grundlegend zu überarbeiten.
Obwohl die BFU insbesondere im Anwendungsfall von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung BFU deutliche Sicherheitsrisiken sieht, stimmt sie dem Verordnungsentwurf aus fahrzeugtechnischer
Sicht dennoch zu. Dies weil – trotz aller sicherheitsbezogenen Bedenken – im Vergleich mit den
bereits heute im Verkehr befindlichen, weniger streng reglementierten SAE-L2-Systemen nun en-
gere und strengere Rahmenbedingungen definiert werden.
Die FDP setzt sich für gute Rahmenbedingungen ein, damit die Schweiz, die bei der Entwicklung FDP von AF Pionierarbeit geleistet hat, auch in der nun beginnenden Phase der kommerziellen Umset-
zung an der Spitze bleibt. Geeignete Rahmenbedingungen tragen dazu bei, dass sich die positive
Dynamik weiter entfaltet und die Wertschöpfung nicht ins Ausland abwandert.
Aus Sicht der SVP ist die zunehmende Automatisierung des Strassenverkehrs zu unterstützen. SVP Damit soll die Effizienz des gesamten Verkehrssystems und die Verkehrssicherheit erhöht werden,
was sowohl der Wirtschaft als auch der Umwelt nützt und gleichzeitig die Kapazität des bestehen-
den Strassennetzes erhöht. Der motorisierte Individualverkehr und der Güterverkehr auf der
Strasse werden somit für die Zukunft fit gemacht. Der Datenschutz muss dabei in allen Anwendun-
gen zwingend gewährleistet sein.
Die SVP anerkennt die grossen Herausforderungen, die sich im Zuge des Übergangs von den
bisher bekannten Assistenzsystemen zu den Automatisierungssystemen den Schweizer Behörden
stellen. Die Schweiz muss hier mit der internationalen Entwicklung Schritt halten und für alle Bür-
gerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und insbesondere den Tourismus eine zeitgemässe Mo-
bilität gewährleisten können. In allen genannten Bereichen ist die Automatisierung von Fahrzeu-
gen zu begleiten und schliesslich auf dem vom Bundesrat vorgezeichneten Verordnungsweg zu-
zulassen.
Das automatisierte Fahren ist für den Kanton interessant, weil sich neue Chancen für die Erschlies- AR sung von dispersen Gebieten bieten.
Die Digitalisierung bietet auch im Verkehrsbereich zahlreiche neue Potenziale und Möglichkeiten. SAB Unerlässliche Grundlagen dafür sind leistungsfähige digitale Infrastrukturen (v.a. im Mobilfunkbe-
reich) und der Zugang zu Daten, weshalb sich die SAB laufend für den Ausbau der Mobilfunkver-
sorgung einsetzt und auch die Vorlage zu einer Mobilitätsdateninfrastruktur in der Vernehmlassung
unterstützt hat. Die Berggebiete und ländlichen Räume können sich durch derartige neue Anwen-
dungsmöglichkeiten als Vorreiter und moderne Regionen positionieren und Angebotslücken
schliessen.
Dank der Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) können die Kantone sowohl in recht- GE licher als auch technischer Hinsicht vorausdenken und sich anpassen, insbesondere, was die
Nachprüfung anbelangt. Für die bevorstehende Einführung einer Technologie mit zunehmendem
Reifegrad im öffentlichen Raum bedarf es Schritte, um die Akzeptanz dieser neuen Technologie
und ihrer Nutzung bei der Bevölkerung zu fördern. Auch das künftige Fahrverhalten der Nutzenden
von automatisierten Fahrzeugen sowie deren Einfluss auf andere Verkehrsteilnehmende sollte be-
dacht werden.
Als Fachverband der Fussgänger:innen äussert sich Fussverkehr Schweiz in der Regel nur zu Fra- Fussverkehr gestellungen, die das Zufussgehen direkt betreffen. Fahrzeuge, die «nur auf der Autobahn» auto-
matisiert fahren dürfen, müssen in der Lage sein Fussgänger zu detektieren. Ausserdem werden
diese Regelungen spätestens auch dann für Fussgänger:innen relevant, sobald derselbe Grad an
Automatisierung auch auf weiteren Strassenkategorien erlaubt wird.
Neben Chancen bestehen auch Risiken
Die Digitalisierung und Automatisierung prägen die aktuelle Transformation der Mobilität und des L-Drive Strassenverkehrs. Diese Transformation bietet dabei neben erhoffter Effizienzgewinne (bessere
Ausschöpfung bestehender Ressourcen und Strassenkapazitäten) sowohl Chancen als auch Risi-
ken für die Verkehrssicherheit. Letzterer Aspekt muss im Rahmen dieser Vernehmlassung zwin-
gend im Vordergrund stehen.
Aufgrund des dürftigen internationalen Rechtsrahmens steigt nun aber das Risiko für erhebliche CP Probleme in ebendieser Hinsicht, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Datenschutz oder Ha-
cker-Angriffen.
Automatisiertes Fahren bietet langfristig grosse Chancen, die Sicherheit im Strassenverkehr zu Suva erhöhen und Unfälle zu verhindern. Kurz- und mittelfristig gehen aber auch Risiken mit dem auto-
matisierten Fahren einher.
23/129 ASTRA-D-63D73401/674