Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
Folglich stellt dieser erste rechtliche Schritt keinen klaren Schritt hin zu einem präzise definierten
Ziel dar. Darum lässt sich nach dem jetzigen Stand der Dinge nicht sagen, ob die im Vernehmlas-
sungsbericht aufgelisteten positiven Auswirkungen auf das Mobilitätssystem tatsächlich positiv sein
werden. Die beiden einzigen Auswirkungen, die unabhängig von der sich entwickelnden Nutzungs-
art mit Sicherheit eintreffen werden, sind die wirtschaftlichen Möglichkeiten neuer Märkte und der
steile Anstieg öffentlicher Ausgaben angesichts kolossaler Neu- oder Umbauarbeiten an der Infra-
struktur.
Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst den Willen zur Schaffung einer rechtlichen Grund- ACS lage für das automatisierte Fahren. Aufgrund der technischen Entwicklungen in diesem Bereich
bedarf es eines gewissen Reaktionsvermögens, damit Rahmenbedingungen für die wichtigsten
Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens geschaffen und auf dem neusten Stand gehalten
werden können.
Der Schweizerische Gemeindeverband ist sich zudem des Potenzials der automatisierten Mobilität
für die verschiedenen Regionen der Schweiz bewusst. Damit die Entwicklung der automatisierten
Mobilität tatsächlich positive Auswirkungen mit sich bringt, muss heute und künftig klar festgelegt
werden, wie sie umgesetzt werden soll. Dies sollte man sich stets vor Augen halten.
Da das automatisierte Fahren grundsätzlich ein sehr hohes Potential hat, in all diesen Bereichen Pro Velo, VCS, auch negative Effekte zu erzielen (vgl. beispielsweise die Studie der ETH Zürich zum automatisier- Greenpeace, ten Fahren in der Schweiz)3, braucht es zwingend eine proaktive Regulierungsstrategie. Der Staat PPU soll nicht erst dann regulierend eingreifen, wenn Probleme insbesondere zwischen automatisierten
Fahrzeugen und dem Langsamverkehr bereits vorhanden sind.
Wirtschafts- und Sozialpolitik
Zusätzlich hegen wir beachtliche sozial-politische Bedenken bei dieser Einführung des automati- SP sierten Fahrens. Nicht nur wird dies in einem ersten Schritt eine Technologie der Reichen sein,
aber sie birgt auch die Gefahr, auf Dauer sämtliche Arbeitsstellen im Chauffeur-Bereich zu erset-
zen. Wir verlangen somit flankierende, sozial-politische Massnahmen, die die Umschulung von
Fahrern unterstützen und die Entwicklungen in diesem Bereich so begleiten, dass Massenentlas-
sungen und Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen verhindert werden.
Es gilt, auch im neuen Umfeld für bestmögliche Arbeitsbedingungen zu sorgen und z.B. für Um- SGB schulungen und Weiterbildungen die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Denn der Transport-
sektor wird weiter auf gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmende angewiesen sein. Ein der-
einst autonom fahrender Schwerverkehr könnte zudem auch die Attraktivität des Strassengüterver-
kehrs gegenüber der Schiene massiv steigern und damit die erfolgreiche Schweizer Verlagerungs-
politik untergraben.
Es ist entscheidend, dass die digitale Transformation zum Nutzen der Arbeitnehmenden ist und SEV nicht umgekehrt. Umschulungen und Weiterbildungen sind wichtig, um die Arbeitnehmenden vor-
zubereiten und zu befähigen den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die digitale Transfor-
mation darf nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und zu einer Abwälzung des
unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmenden führen. Für den SEV steht es deshalb ausser
Frage, dass die Arbeitsbedingungen auch in einer digitalisierten Arbeitswelt kollektiv zu regeln sind.
Die neuen technischen Möglichkeiten dürfen keinesfalls dazu führen, dass die Arbeitnehmenden
aus reiner Profitlogik substituiert werden.
Auch wenn Auswirkungen auf die Beschäftigung nicht in den Anwendungsbereich der beiden Ver- CP ordnungen fallen, könnten sie unserer Ansicht nach bei bestimmten Berufsgruppen im Verkehrs-
bereich, insbesondere Taxiunternehmen, auf berechtigte Vorbehalte stossen. Der Bund sollte diese
Berufe deshalb berücksichtigen, ihre Situation beobachten und sie wenn nötig auch begleiten.
Sollten Fahrzeuge dereinst zu 100% selbstfahrend sein, wäre dies ein grosser Schritt hin zu mehr SBV Autonomie blinder und sehbeeinträchtigter Menschen. Es ist selbstredend, dass die Nutzung dann
nicht an der fehlenden Barrierefreiheit scheitern darf.
Die AFV-Änderungen werden schliesslich zu einer Untergrabung der aussen- und wirtschaftspoli- economiesutischen Bemühungen der Schweiz führen. Insbesondere eine Benachteiligung von amerikanischen isse, VFAS Fahrzeugen widerspricht den politischen Bemühungen um einen freien Handel zwischen den USA
und der Schweiz. Weitere Handelspartner (z.B. China, Indien oder UK) sind ebenfalls in ähnlicher
Weise betroffen.
Ferner fordern wir den Bundesrat auf die notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Schweiz – als economiesu-Gastgeberland des «World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations» – dem 1998 Abkom- isse, VFAS men beitreten kann.
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