Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
Mehrverkehr / Zersiedelung
Schliesslich muss in der AFV sichergestellt werden, dass die Einführung des automatisierten Fah- SP rens nicht zu mehr Verkehr, Verkehrsfläche und Bodenverschleiss führt. Zudem scheint uns die
vorliegende Einführung des automatisierten Fahrens ungenügend, um es umweltschonend auszu-
gestalten. Denn ohne starke staatliche Lenkung führt das automatisierte Fahren unter anderem zu
Mehrverkehr und Zersiedelung: durch die Möglichkeit andere Tätigkeiten während dem Autofahren
auszuüben, werden längere Wege attraktiver. Auch das Problem der drohenden Leerfahrten mit
vollautomatisierten Fahrzeugen muss mittels Massnahmen vorausschauend angegangen werden.
So müssen regulative Leitplanken gesetzt werden, damit die Automatisierung zu einer stärker kol-
lektiv geprägten Nutzung der Verkehrsmittel führt. Wird dies verpasst, wird das Autofahren mit au-
tomatisierten Systemen gegenüber dem kollektiven Verkehr deutlich attraktiver, was den Umwelt-
und Verkehrszielen der Schweiz diametral entgegenstehen würde. Schliesslich soll die Automati-
sierung dazu genutzt werden, die Strassen- und Parkierungsinfrastruktur für Autos zu reduzieren
und die Verkehrsplanung zu optimieren.
Ohne starke staatliche Lenkung führt das automatisierte Fahren unter anderem zu Mehrverkehr Pro Velo, VCS, und Zersiedelung. Auch das Problem der drohenden Leerfahrten mit vollautomatisierten Fahrzeu- Greenpeace, gen muss mittels Massnahmen vorausschauend angegangen werden. Zudem müssen regulative PPU Leitplanken gesetzt werden, damit die Automatisierung zu einer stärker kollektiv geprägten Nutzung
der Verkehrsmittel führt. Wird dies verpasst, wird das Autofahren mit automatisierten Systemen
gegenüber dem kollektiven Verkehr deutlich attraktiver, was den Umweltzielen der Schweiz dia-
metral entgegenstehen würde.
Der Erläuterungsbericht geht davon aus, dass durch die Liberalisierung der Vorschriften bezüglich SO des automatisierten Fahrens ausschliesslich Verbesserungen bezüglich der negativen Auswirkun-
gen des Strassenverkehrs auftreten werden. Wir gehen davon aus, dass dies mit dem aktuellen
Verordnungsentwurf gewährleistet ist – die Regelungen gehen aktuell nur soweit, dass das auto-
matisierte Fahren auf eng definierte Einsatzgebiete begrenzt wird. Es ist nicht davon auszugehen,
dass dadurch eine grosse Menge führerloser Fahrzeuge in Verkehr gesetzt werden. Es ist aber zu
beachten, dass mit fortschreitender Liberalisierung mehr solcher Fahrzeuge unterwegs sein wer-
den. Es ist jedoch denkbar, dass die Zunahme von automatisierten Fahrzeugen ein Verkehrs-
wachstum auf der Strasse mit sich bringen wird. Diese Entwicklung ist über die kommenden Jahre
zu beobachten und im Rahmen späterer Anpassungen der Verordnung ist der Thematik Verkehrs-
aufkommen speziell Beachtung zu schenken.
Die RZU bezweifelt, dass sich die Nutzung der Technologie ohne entsprechende Vorgaben auto- RZU matisch in Richtung einer kollektiven Nutzung entwickeln wird. Die RZU regt an, dass aufgezeigt
wird, wie eine kollektive Nutzung gewährleistet werden kann.
Aus Sicht der RZU wird eine kollektive Nutzung zu einer Weiterentwicklung des öffentlichen Ver- RZU kehrssystems führen. Die Auswirkungen eines automatisierten Systems auf den ÖV sollte konzep-
tuell vorausgedacht und insbesondere auch im Bewilligungsprozess berücksichtigt werden.
Verkehrssicherheit
Der Vorlage kann aus polizeilicher Sicht grundsätzlich zugestimmt werden, da hiermit die Verkehrs- BL, SH, NE, sicherheit aller Strassenbenützer gewährleistet ist respektive verbessert werden soll. ACVS, KKPKS,
KKJPD, FOR, KpOW
In Bezug auf Sicherheitsfragen verweist der Städteverband auf die Stellungnahme der Konferenz SSV der Städtischen Sicherheitsdirektoren und -direktorinnen (KSSD).
Bei der Sicherheit dürfen aus kurzfristigen Effizienz- und Rentabilitätsüberlegungen keine Abstriche SEV gemacht werden. Dass Assistenz- und Automatisierungssysteme einen wichtigen Beitrag zur Ver-
besserung der Verkehrssicherheit leisten können, ist unbestritten. Sie sollten aus Sicht des SEV
aber als Unterstützung und Hilfe verstanden werden, wobei Kontrolle und Verantwortung stets beim
Fahrzeuglenkenden verbleiben. Tritt ein unerwartetes Ereignis ein oder kommt es zum Störungs-
fall, können menschliche Eigenschaften wie Erfahrung, Geistesgegenwart und Instinkt einem Au-
tomatisierungssystem überlegen sein.
Aus Sicht Unfallprävention erachtet es die Suva als wichtig, dass automatisierte Fahrzeuge jeder- Suva zeit mit Verkehrsteilnehmenden ohne Automatisierung kommunizieren können (z.B. Autos, Last-
wagen, Motorrad, Velo, Fussgänger und Fussgängerinnen).
26/129 ASTRA-D-63D73401/674