Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Zudem spricht die Vorlage nur von den Chancen des automatisierten Fahrens. Die Risiken werden BS nicht aufgeführt. Zudem dürfte der Nutzen in Bezug auf die Strassenkapazität zumindest in abseh-

barer Zukunft minimal sein. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen könnte es sogar sein,

dass Automatisierungssysteme so defensiv programmiert werden, dass die Strassenkapazität ab-

nimmt.

Allerdings sehen wir neben einer effizienteren Nutzung bestehender Verkehrsressourcen auch Ri- RoadCross siken für die Verkehrssicherheit. Die Entwicklung der Automatisierung darf daher nie auf dem Rü-

cken der Verkehrsteilnehmenden stattfinden und der Verkehrssicherheit muss immer die höchste

Priorität zukommen. RoadCross Schweiz sieht aus diesem Grund punktuelle Verbesserungen und

Ergänzungen in der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage.

Rechtliche Schranken erforderlich

Es ist wichtiger, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen einen sicheren Einsatz der Technolo- Fussverkehr gien des automatisierten Fahrens gewährleisten, als dass sie einseitig die Entwicklung von neuen

Technologien oder von (privat-)wirtschaftlichen Interessen fördern.

Grundsätzlich unterstützen wir die rechtlichen Schranken, welche die Vorlage der Entwicklung des Pro Velo, VCS, automatisierten Fahrens setzt. Dieser Prozess soll nicht einfach nach dem Prinzip «Ausprobieren Greenpeace, und erst später regulierend eingreifen» von statten gehen. PPU

Gleichzeitig bedauern wir, dass weder flankierenden Massnahmen der Verkehrslenkung noch ob- SP ligatorische Ausbildungen für Fahrer.innen oder eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs vorgese-

hen sind. Zudem können wir der AFV nur zustimmen, wenn weder die Verkehrssicherheit ge-

schwächt noch der Langsamverkehr gestört oder verhindert wird. Das automatisierte Fahren muss

zwingend einen Beitrag zur Verkehrsreduktion, weniger Strasseninfrastruktur, lückenloser Ver-

kehrssicherheit und einem ungestörten Langsamverkehr leisten. Ist dies nicht der Fall, ist das au-

tomatisierte Fahren abzulehnen.

Das automatisierte Fahren muss einen Beitrag leisten für eine sichere und umweltfreundliche Mo- Grüne, Pro bilität. Die objektive und subjektive Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs muss daher beim auto- Velo, VCS, matisierten Fahren höchste Priorität haben. Der Fuss- und Veloverkehr soll dazu prioritär behandelt Greenpeace, werden und flankierend deutlich mehr Platz im Strassenraum erhalten. Ebenso sollen Wohnquar- PPU tiere, Ortsdurchfahrten etc. vor unerwünschtem Durchgangsverkehr geschützt werden.

Automatisiertes Fahren soll zudem dazu beitragen den motorisierten Verkehr zu reduzieren, sowohl

beim Fahrzeugbestand als auch bei den gefahrenen Kilometern. Die Fahrzeuge sollen dank Auto-

matisierung zeitlich und räumlich besser ausgelastet werden. Die Vorschriften sind so zu gestalten,

dass Fahrzeuge künftig hauptsächlich geteilt genutzt werden (Carsharing, Carpooling) und das Pri-

vatauto zur Ausnahme wird. Die Automatisierung soll damit auch dazu genutzt werden, die Stras-

sen- und Parkierungsinfrastruktur für Autos zu reduzieren. Die Infrastruktur für den motorisierten

Individualverkehr soll keinesfalls weiter ausgebaut werden. Automatisierte Fahren kann zudem

auch eine sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Verkehrs, etwa auf wenig frequentierten Strecken,

sein. Das öV-Angebot soll dabei aber nicht konkurrenziert werden.

Weder die Verordnung noch der erläuternde Bericht äussern sich zur Bedeutung, welche der Mo- StH bilfunktechnik für das automatisierte Fahren zukommt. Die Automatisierungssysteme werden zu

einer weiteren Ausbreitung der Mobilfunktechnik führen, womit eine Erhöhung der Strahlenbelas-

tung für die Bevölkerung einhergeht.

Die Automatisierungssysteme werden aufgrund der fehlerhaften Interaktion zwischen Menschen

und Automatisierungssystemen nicht zu einer Reduktion der Unfallzahlen führen. Die Hersteller

übernehmen hierfür keine Verantwortung. Diese Rechtsfragen sind bis heute nicht geklärt. Nach

heute vorliegenden Kenntnissen wird der Verkehr durch die Teilnahme von automatisierten Fahr-

zeugen auch nicht flüssiger.

Funkstrahlung kann zu Hirnstromveränderungen führen, was im Verkehr irrationales Verhalten, ge-

nannt «Pedal verwechseln», nach sich ziehen kann.

Strategie / Zielsetzung

Da sich die Automatisierungstechnologien schnell weiterentwickeln und die Verordnung innert kur- VD zer Zeit überarbeitet werden muss, braucht es eine langfristige Vision mit einem fixen Kurs und der

schlüssigen Einbindung aller Zwischenschritte.

Die langfristige Vision ist aber nicht klar. Gemäss einschlägiger Literatur ist im Hinblick auf das

automatisierte Fahren langfristig die öffentliche Nutzung zu bevorzugen. Dementsprechend müsste

der Rechtsrahmen bei jedem Zwischenschritt – auch beim aktuellen ersten Schritt – Bestimmungen

festlegen, die langfristig zu dieser Nutzung führen. Es gibt keine langfristige Vision und der vorlie-

gende erste rechtliche Schritt lässt alle Möglichkeiten offen, auch einen Einsatz im Individualver-

kehr, was dem gesamten Mobilitätssystem schadet.

24/129 ASTRA-D-63D73401/674