Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/8: Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektromobile von der Automobilsteuer · 11 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Brennstoffzellen). Hybridfahrzeuge, d. h. solche mit einem kombinierten Antrieb aus Verbrennungs- und Elektromotor, unterliegen bereits heute der Automobilsteuer.

Bis 2017 flossen die Einnahmen aus der Automobilsteuer in die allgemeine Bundeskasse. Seit 2018 wird der Reinertrag gestützt auf Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung (BV)4 dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugewiesen.

1.1.3 Steuerertrag und Steuerausfall durch Elektroautomobile bis 2022

Die folgende Abbildung zeigt den jährlichen Steuerertrag sowie den jährlichen Steuerausfall aufgrund der steuerbefreiten Elektroautomobile seit Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997.

Abbildung 1: Einnahmen und Steuerausfälle 1997-2022

Die Steuereinnahmen bewegen sich seit 1999 stets im Rahmen von 300 bis 400 Millionen Franken, mit einem Höchstwert von 412 Millionen im Jahr 2012. Im 2020 erfolgte ein starker Einbruch, der nebst der Entwicklung der Elektromobilität insbesondere auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

Bis 2009 bewegten sich die Steuerausfälle aufgrund der Elektroautomobile im Rahmen der vom Bundesrat erwarteten 50 000 Franken pro Jahr. Danach begannen sie zu steigen, vorerst noch leicht, ab 2018 dann signifikant (2018: CHF 7 Mio.; 2019: CHF 17 Mio.; 2020: CHF 36 Mio.; 2021: CHF 54 Mio.; 2022: CHF 78 Mio.).

1.1.4 Steuerertrag und Steuerausfall durch Elektroautomobile 2023 bis 2030

Bei der Elektromobilität hat in den letzten Jahren eine exponentielle Entwicklung eingesetzt. So hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautomobile von 2018

4 SR 101