Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/8: Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektromobile von der Automobilsteuer · 11 Seiten

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Im optimistischen Szenario gehen die geschätzten Einnahmen auf noch etwa 35 Millionen Franken im Jahr 2030 zurück. Die Steuerausfälle bei einer Beibehaltung der Steuerbefreiung steigen demgegenüber von etwa 150 Millionen im laufenden Jahr auf etwa 550 Millionen Franken im Jahr 2030 an.

Abbildung 3: Schätzung Einnahmen und Steuerausfälle Szenario pessimistisch

Im pessimistischen Szenario gehen die geschätzten Einnahmen auf noch knapp 170 Millionen Franken im Jahr 2030 zurück. Die Steuerausfälle bei einer Beibehaltung der Steuerbefreiung steigen demgegenüber von etwa 110 Millionen im laufenden Jahr auf etwa 420 Millionen Franken im Jahr 2030 an.

1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20207 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20208 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.

Die Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektroautomobile und damit die Änderung der AStV ist dennoch angezeigt, damit die Massnahmen zur Verringerung der strukturellen Defizite des Bundesbudgets umgesetzt werden können.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die Automobilsteuer ist eine besondere Verbrauchssteuer, analog der Mineralölsteuer, der Spirituosensteuer, der Biersteuer und der Tabaksteuer (Art. 131 Abs. 1 BV). Als

7 BBl 2020 1777

8 BBl 2020 8385