Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 75 Seiten
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wird, die Kosten der öffentlichen Hand gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG7) aber zu 75 % durch die Kantone getragen werden. Aus diesem Grund und um Kostenwahrheit in der Berufsbildung zu gewährleisten, müsse die Richtgrösse für die Kostenbeteiligung des Bundes gemäss Artikel 59 Absatz 2 BBG auf die Bundesbeiträge an die Kantone beschränkt werden. LU teilt letztere Forderung und gibt mit AG, OW und VS zu bedenken, dass der Bund den gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteil von 25 % in der Berufsbildung nur erreiche, weil er neue Ausgaben für die Berufsbildungsfinanzierung generiert hat, die letztlich zulasten der Kantone gehen. Auch AR, BS, FR, TI und ZH regen an, die Finanzierung
z. B. der höheren Fachschulen und/oder der vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen nicht in die Gesamtberechnung von 25 % einzubeziehen, sondern separat zu finanzieren. BCH und LCH gehen davon aus, dass die Richtgrösse von 25 % unterschritten wird, sofern die Teuerung berücksichtigt werde. Gemäss GR dürfe die Projektfinanzierung nicht zu Lasten der Pauschalbeiträge erfolgen. VD weist darauf hin, dass der Anstieg der Ausgaben nicht nur von den Parametern abhängt, die mit den Vorbereitungskursen für die eidgenössischen Prüfungen verbunden sind, und dass der Bund bei der künftigen Zuteilung seiner Mittel auch andere Faktoren einbeziehen sollte. GRÜNE regt an, dass der Anstieg der Kosten der Berufsbildung nicht allein durch die Kantone, sondern gemeinsam durch Bund und Kantone zu tragen sei und ein konstantes Verhältnis eingehalten wird. LDP kritisiert, der Bund sei für die Berufsbildung entscheidungsbefugt, die Kosten jedoch fallen zu 75 % den Kantonen zu. Der Bund müsse mehr beisteuern als in der Botschaft vorgesehen.
SGB, Elternbildung, lesen-schreiben-schweiz, miduca, S&E, SAH, SSLV, SVEB, VPOD, VSV und
ZKW, begrüssen die Fortführung des Programms «Einfach Besser … am Arbeitsplatz», bzw. erachten
dies als wichtig. Elternbildung, lesen-schreiben-schweiz, miduca, S&E, SAH, SSLV, SVEB und ZKW
fordern jedoch, dass Investitionen in die Bekanntmachung des Programms auf der Grundlage der Evaluationsresultate ausgeweitet werden. Auch CRFBA und FRAFFA begrüssen die Fortführung des Programms «Einfach Besser … am Arbeitsplatz», sehen bei diesem Programm die Rückerstattungen an die Arbeitgeber aber als zu gering und die Dauer der Schulungen als zu kurz an. GLP sieht das Programm durch Artikel 12 des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG8) als gefährdet an, da Institutionen, die Kurse im Rahmen des Programms planen und durchführen, die Finanzierungsregeln ändern müssen. Auch sei es verwunderlich, wenn im Bericht diesbezüglich von einer Priorität gesprochen wird und gleichzeitig die Mittel reduziert werden. CRFBA bedauert die Formulierung in der Botschaft, wonach das Ziel dieser Massnahme darin besteht, dass sich die Mitarbeiter «an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen».
Elternbildung, lesen-schreiben-schweiz, miduca, S&E, SAH, SSLV, SVEB und ZKW erachten die
für die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen sowie die Projektförderung eingestellten Mittel grundsätzlich als angemessen. Allerdings habe die teils restriktive / passive Förderpolitik des SBFI zu einem geringen Projektvolumen in der berufsorientierten Weiterbildung geführt. Es wird daher vorgeschlagen, die Förderpraxis entsprechend anzupassen.
economiesuisse, SAV, Baumeisterv, HKBB, hotelleriesuisse, SAVOIRSOCIAL und swissmem fordern, dass die Zugänge zu den budgetierten Projektgeldern für Organisationen der Arbeitswelt vereinfacht werden, insbesondere zur Förderung von Innovationen und Weiterentwicklungen.
economiesuisse, HKBB, SAV, SAVOIRSOCIAL und swissmem begrüssen die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Berufsbildung und halten den Finanzrahmen für ausreichend, um die Berufsbildung sowie die höhere Berufsbildung in der nächsten BFI-Periode zu finanzieren. FMH erachtet die Kostenbeteiligung des Bundes als wichtig und sieht den Richtwert (Art. 59 Abs. 2 BBG) als erfüllt an.
Travail.Suisse und transfair erachten die nominale Wachstumsrate von 1,9 % im Bereich der Berufsbildung als problematisch und auch für GR, ARTISET, Baumeisterv, BCH und LCH ist der vorgeschlagene finanzielle Rahmen für die Berufsbildung zu knapp bemessen. JU und LDP fordern, dass die reelle Wachstumsrate im Bereich «Pauschalbeiträge, höhere Berufsbildung» mindestens 2,5 % betrage. EIT.SWISS erachtet die Mittel, die für die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die
7 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG, SR 412.10)
8 Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1) Seite 17 von 75