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Vernehmlassung 2023/91: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen · 113 Seiten

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auch in Anerkennung des Rechts mutmaßlicher Täter auf eine gerechte Behandlung während des gesamten Verfahrens,

in der Erkenntnis, dass bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf diese internationalen Verbrechen oftmals Verdächtige, Zeugen, Beweismittel oder Vermögenswerte einbezogen werden, die sich außerhalb des Hoheitsgebiets des Staates befinden, der die Ermittlung oder Strafverfolgung durchführt,

in Anerkennung dessen, dass die wirksame Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf diese internationalen Verbrechen auf innerstaatlicher Ebene durch eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit gewährleistet werden muss,

in Anerkennung dessen, dass die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und dem innerstaatlichen Recht ein Eckpfeiler der fortdauernden Bemühungen der Staaten in ihrem Kampf gegen die Straflosigkeit ist, sowie zur Fortsetzung und Verstärkung derartiger Bemühungen auf allen Ebenen ermutigend,

eingedenk der Grundsätze der souveränen Gleichheit und der territorialen Unversehrtheit der Staaten sowie des Grundsatzes der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten,

in würdigender Anerkennung des bestehenden Völkergewohnheitsrechts und der Bestimmungen mehrseitiger Übereinkünfte zur Bekämpfung der Straflosigkeit des Verbrechens des Völkermords, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, beispielsweise der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes1, des Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde2, des Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See3, des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen, des Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten4 und der Zusatzprotokolle zu diesen Abkommen, der

1 Für CHE: des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

2 Für AUT und CHE: Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde

3 Für AUT und CHE: Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See

4 Für CHE: Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten