Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten
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Die insgesamt 6 zusätzlichen FTE sollen ab Inkrafttreten der Verordnung ihre Tätigkeit beginnen.
Die Kosten für das Informationssystem InfoFito (Art. 156-163) belaufen sich auf ca. CHF 7.6 Millionen für die Beschaffung bis Ende 2024 sowie auf ca. CHF 0.5 Millionen für den jährlichen Betrieb. Diese Kosten werden aus dem laufenden Budget des BLV finanziert.
Schliesslich werden durch die Erhöhung der Gebühren für die Bearbeitung der Gesuche Einnahmen von zirka CHF 2.5 Millionen pro Jahr erwartet. Gegenüber heute sind dies Mehreinnahmen von rund CHF 2.4 Millionen, die zentral bei der Zulassungsstelle im BLV vereinnahmt werden. Diese sollen für die Finanzierung der sechs zusätzlich erforderlichen FTE eingesetzt werden.
Auswirkungen auf Kantone
Die Aufgaben der Kantone als Vollzugsbehörden werden inhaltlich durch die vorliegende Revision nicht verändert. Die Kantone müssen jedoch die Kontrollen nach den neuen Bestimmungen umsetzen. Für die Deckung der Kosten durch die Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln erhalten die Kantone neu die Möglichkeit, diese den Zulassungsinhaberinnen und Inhaberinnen von Verkaufserlaubnissen oder einer GEB in Rechnung zu stellen (Art. 154).
Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit der Vorlage ist eine Erhöhung der Gebühren für die Bearbeitung der Gesuche für Pflanzenschutzmittel beabsichtigt (vgl. Ausführungen zur Gebührenverordnung BLV unter Ziffer 5 und im Annex), was zu finanziellen Auswirkungen für die Gesuchstellerinnen führt.
Die Erarbeitung eines Dossiers für ein neues Pflanzenschutzmittel führt für die Herstellerinnen zu Kosten von mehreren Millionen Franken zur Generierung von Studien, die gemäss den Datenanforderungen erforderlich sind. Im Vergleich dazu ist die vorgesehene Gebührenerhöhung für die Zulassung in der Schweiz nach wie vor ein vernachlässigbarer finanzieller Aufwand.
Die Einführung der Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten sowie von Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln bedeutet für die Zulassungsinhaberinnen Mehrkosten, da sie an die Stelle der gezielten Überprüfung treten, für die aktuell keine Gebühren erhoben werden. Die meisten Firmen, welche Erneuerungsgesuche in der Schweiz stellen, verfügen für dieselben Pflanzenschutzmittel auch über Zulassungen in EU-Mitgliedstaaten. Werden die Zulassungen in den EU-Mitgliedstaaten erneuert, können dieselben Dossiers in der Schweiz ebenfalls verwendet werden. Folglich entsteht für die Zulassungsinhaberinnen kein zusätzlicher Aufwand für die Erstellung der Erneuerungsdossiers für die Schweiz. Die neu beantragten Gebühren für die Erneuerung stellen im Vergleich zu den Kosten für die Dossiererstellung wie bei den Erstzulassungen einen vernachlässigbaren Aufwand dar.
Hinzu kommt, dass auch die neuen Gebühren noch immer unter dem Niveau in vergleichbaren europäischen Ländern liegen (s. Annex Tabellen 2 und 3).
Auswirkungen auf die Gesellschaft
Durch den höheren Digitalisierungsgrad werden Informationen im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Öffentlichkeit besser zur Verfügung