Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 5 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

6 Auswirkungen

6.1 Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Die Auswirkungen, die sich aufgrund den Änderungen der LGV und der Verordnung des EDI über Getränke ergeben, sind in den Erläuterungen zu diesen Verordnungen dargelegt.

6.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Änderung von Artikel 16 bezweckt die Anpassung des schweizerischen Rechts an dasjenige der EU. Dies erleichtert den Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU, indem für beide Märkte nach einheitlichen Vorgaben gekennzeichnet werden kann. Es ist mit einem gewissen Initialaufwand zu rechnen, da die Herkunft der Zutaten nun häufiger angegeben werden muss. Die Möglichkeit der Angabe eines übergeordneten geographischen Raumes hat jedoch den Vorteil, dass bei einem Wechsel des Herkunftslandes eines Lieferanten innerhalb dieses Raumes keine Anpassung der Kennzeichnung erforderlich ist. Den Interessen der von der Kennzeichnungspflicht betroffenen Akteuren wird durch die Übergangsfrist von zwei Jahren (vgl. Art. 45b) Rechnung getragen.

Die Auswirkungen, die sich aufgrund der Änderungen der LGV und der Verordnung des EDI über Getränke ergeben, sind in den Erläuterungen zu diesen Verordnungen dargelegt.

6.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Auswirkungen, die sich aufgrund der Änderungen der LGV und der Verordnung des EDI über Getränke ergeben, sind in den Erläuterungen zu diesen Verordnungen dargelegt.

7 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorliegende Änderung ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit dem Landwirtschaftsabkommen, vereinbar.

Beilage: Erlassentwurf