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Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 6 Seiten
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EDAV-EU «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 5i Nachweis bei der Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten
1 Wer Pelze oder Pelzprodukte einführt, muss den Nachweis erbringen, dass die Einfuhrbedingungen erfüllt sind.
2 Der Nachweis, dass Pelze oder Pelzprodukte aus einem Land stammen, dessen Gesetzgebung die Methoden nach Artikel 5a Absatz 3 für die Pelzgewinnung verbietet, ist erbracht, wenn das betreffende Land auf der Länderliste des EDI nach Artikel 5d aufgeführt ist.
3 Der Nachweis, dass Pelze oder Pelzprodukte nach Produktionsrichtlinien erzeugt worden sind, welche die Methoden nach Artikel 5a Absatz 3 ausschliessen und vom BLV anerkannt worden sind, ist erbracht, wenn die Pelze oder Pelzprodukte von einer Bescheinigung der Zertifizierungsstelle begleitet werden, welche für die betreffenden Pelze und Pelzprodukte die Einhaltung der Produktionsrichtlinien bestätigt.
Art. 5j
Bisheriger Art. 5a
Art. 36 Abs. 1bis
1bis Stellt es bei der Einfuhr Pelze oder Pelzprodukte, die nicht unter Artikel 5b oder 5c fallen, oder Robbenprodukte, die nicht unter Artikel 5j Absatz 2 fallen, fest, so meldet es dies dem BLV.
Art. 37 Abs. 1bis
1bis Stellt eine kantonale Behörde Pelze oder Pelzprodukte, die nicht unter die Artikel 5b oder 5c fallen oder Robbenprodukte, die nicht unter Artikel 5j Absatz 2 fallen, fest, so meldet sie dies dem BLV.
Art. 37a Massnahmen des BLV bei widerrechtlichen Einfuhren
Bei Meldungen nach Artikel 36 Absatz 1bis oder 37 Absatz 1bis kann das BLV Proben entnehmen, um Pelze, Pelzprodukte oder Robbenprodukte zu identifizieren. Es weist Pelze, Pelzprodukte und Robbenprodukte, deren Einfuhr verboten ist, zurück.
Art. 50a Übergangsfrist zur Änderung vom …
Pelze und Pelzprodukte, die nicht unter die Artikel 5b oder 5c fallen, dürfen noch bis zum [2 Jahre nach Inkrafttreten] eingeführt werden.
II
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates