Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 5 Seiten

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Übersicht

Die neue Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über die Länderlisten nach der

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung dient der Umsetzung der vom Parlament überwiese-

nen Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S.

Ausgangslage

Das Parlament hat am 16. Juni 2021 die Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S überwiesen. Deren Umsetzung erfolgt hauptsächlich durch eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02). Diese sieht vor, dass das EDI Listen der Länder erstellt, welche die kennzeichnungspflichtigen Produktionsmethoden verbieten.

Inhalt der Vorlage

Gestützt auf die Änderung der LGV werden in der vorliegenden Verordnung die EDI-Länderlisten nach umfangreichen Abklärungen in den betroffenen Ländern erstellt.