Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 5 Seiten

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6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Verordnung über die Länderlisten hat keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Auswirkungen der in der LGV statuierten Kennzeichnungspflichten, welche die Grundlage für die Verordnung über die Länderlisten bilden, auf die Gesellschaft sind in den Erläuterungen zur Änderung der LGV dargelegt.

6.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Verordnung über die Länderlisten hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Die Auswirkungen der in der LGV statuierten Kennzeichnungspflichten, welche die Grundlage für die Verordnung über die Länderlisten bilden, auf die Umwelt sind in den Erläuterungen zur Änderung der LGV dargelegt.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vereinbarkeit der Kennzeichnungspflichten, welche die Grundlage für die Verordnung über die Länderliste bilden, mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, ist in den Erläuterungen zur Änderung der LGV dargelegt.

7.2 Erlassform

Die Verordnung über die Länderlisten stützt sich auf Artikel 36 Absatz 5 LGV.

Beilage: Erlassentwurf