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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems
Der Faktor Zeta-2 bezieht sich auf die Patentgewinne. Mit der Patentbox werden 4 Prozent der gesamten Gewinne privilegiert besteuert, gegenüber rund 50 Prozent, die es vor Einführung der STAF waren. Gleichzeitig ist der Gewichtungsfaktor Zeta-2 auch noch 2,5-mal grösser als der höchste Beta-Faktor.
Mit diesen beiden Zeta-Faktoren fliessen die ordentlichen Gewinne zu rund einem Drittel (Ze- ta-1) in das Ressourcenpotenzial ein, während es bei den Boxengewinnen gut zehn Prozent (Zeta-2 x Zeta-1) sind. Da bei den ehemaligen Statusgesellschaften im ersten Jahr der Über- gangsperiode noch vollständig die Beta-Faktoren zur Anwendung kommen, werden im Bemes- sungsjahr 2020 die gemeldeten Gewinne juristischer Personen schliesslich zu durchschnittlich 24,6 Prozent im Ressourcenpotenzial berücksichtigt. Im Bemessungsjahr 2019 war es noch etwas mehr als die Hälfte. Diese Übergangsregelung führt dazu, dass die Auswirkungen der STAF auf den Finanzausgleich stark geglättet werden.
5.1.4 Temporäre Weiterführung der Beta-Faktoren
Mit der Abschaffung des besonderen Steuerstatus müssen die betroffenen Gesellschaften ihre stillen Reserven, welche sie unter dem besonderen Steuerstatus gebildet haben, aufdecken oder anderweitig berücksichtigen. Dies führt in der Übergangsphase zu tieferen steuerbaren Gewinnen auf Stufe Kantone und Gemeinden. Für die Berechnung des Finanzausgleichs wer- den aber Daten der direkten Bundessteuer verwendet, wo die Statusgesellschaften nicht tiefer besteuert wurden und somit auch keine Aufdeckung stiller Reserven stattfand. Um die Aufde- ckung im Ressourcenausgleich dennoch berücksichtigen zu können, wurde ein pragmatisches Vorgehen gewählt: Anstelle von jährlichen umfangreichen Datenerhebungen bei den Kanto- nen, wird eine pauschale Anrechnung vorgenommen. Diese geschieht durch eine temporäre Weiterführung der Beta-Faktoren während fünf Jahren, wobei das Volumen der so gewichte- ten Gewinne schrittweise reduziert wird. Im Referenzjahr 2024 entlastet die Weiterführung der Betafaktoren hauptsächlich die Kantone Basel-Stadt, Zug und Schaffhausen, deren Ressour- cenindizes ansonsten um 7,7 bis 13,6 Indexpunkte stärker angestiegen wären.
5.1.5 Stabilität im Ressourcenausgleich
Aufgrund der vorhergehenden Betrachtungen lässt sich sagen, dass die STAF beim Finanzaus- gleich zu keinen Verwerfungen geführt hat. Zwischen 2023 und 2024 haben sich die Ressour- cenindizes zwischen -2,7 und +4,1 Punkten verändert. Dies ist, verglichen mit den früheren Jahren, eher eine geringe Veränderung. Auch die Dotation hat sich mit einer Zunahme von 163 Millionen zwar überdurchschnittlich, aber dennoch nicht aussergewöhnlich stark erhöht. Die verschiedenen Massnahmen, welche im Vorfeld ergriffen wurden, haben sich bewährt und führen dazu, dass im Ressourcenausgleich ungewöhnlich starke Veränderungen ausgeblieben sind. Mit den vorgenommenen Anpassungen am Ressourcenausgleich konnten die Auswirkun- gen der STAF somit stark geglättet werden.
5.1.6 Ergänzungsbeiträge
Der Bund leistet gemäss Artikel 23a Absatz 4 FiLaG in den Jahren 2024 bis 2030 Ergänzungs- beiträge von jährlich 180 Millionen. Diese temporäre Massnahme wurde ursprünglich im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgeschlagen. Sie sollte für die ressour- censchwächsten Kantone die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenaus- gleichs, die sich aus der Steuerreform ergeben, mildern. Unter der damals geltenden Regelung resultierte aus der Einführung der Zeta-Faktoren zum einen eine Abnahme des Ressourcenpo- tenzials und damit auch der Dotation des Ressourcenausgleichs, da diese mit der Wachstums-