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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems
genauer eingegangen. Die Studie kommt zum Schluss, dass von diesen drei Methoden die Methode «Best Subset Selection» am geeignetsten ist. Diese Methode wird deshalb auch für die nachfolgenden Ausführungen verwendet.
Sonderlasten
Wie in Abbildung A1.01 des Anhangs 1 dargestellt, lassen sich die Ausgaben eines Kantons in Grundbedarf, Wahlbedarf und Spillover unterteilen. Während bei den Spillovers über die interkantonalen Vereinbarungen mit Lastenausgleich eine Abgeltung zwischen den Kantonen stattfindet, ist der Wahlbedarf vollständig durch den Kanton zu finanzieren. Somit bleibt noch der Grundbedarf und hier interessieren die Sonderlasten. Im nationalen Finanzausgleich gelten als Sonderlasten jene Kosten, welche einzelne Kantone auf Grund von spezifischen strukturel- len Gegebenheiten finanziell übermässig stark belasten. Als «übermässig stark» wird derjenige Teil des Grundbedarfs bezeichnet, welche über dem schweizerischen Mittel liegt.
Die Bestimmung der Sonderlasten ist schwierig, weil dazu die Nettoausgaben eines Kantons in die drei Kategorien Grundbedarf, Wahlbedarf und Spillover aufgeteilt werden müssen. Diese Aufteilung ist aber nicht eindeutig möglich und die Höhe der Sonderlasten hängt stark von der Berechnungsmethode ab. Während bei den Berechnungen gemäss Ecoplan (Abschnitt 4.6) noch zusätzliche Kontrollvariablen verwendet werden, kommt die Studie BSS ohne solche aus. Die beiden Studien unterscheiden sich auch in den berücksichtigten Ausgabenpositionen und im Detailierungsgrad der Indikatoren. Aus diesem Grund erstaunt es nicht, dass sich die Son- derlasten in den beiden Berechnungen deutlich unterscheiden. BSS kommt auf Sonderlasten in der Höhe von gut 12 Milliarden, während die Methode von Ecoplan nur rund 7 Milliarden ausweist. Die 12 Milliarden lassen sich sicher als obere Grenze für die Sonderlasten bezeich- nen. Die absolute Höhe der Sonderlasten ist für die Berechnung der Abgeltung durch den Lastenausgleich relevant. Hierfür wurden im Abschnitt 4.6 die Sonderlasten gemäss Ecoplan verwendet, weil diese bereits seit 2008 berechnet werden und sich so die Entwicklung über 15 Jahre nachverfolgen lässt.
Für die Bestimmung der Gewichte ist hingegen nicht die absolute Höhe der Sonderlasten von Interesse, sondern das Verhältnis zwischen den Sonderlasten. Und hier zeigt sich mit beiden Konzepten, dass die geografisch-topografischen Lasten deutlich weniger hoch sind als die so- ziodemografischen Lasten. Innerhalb des SLA weisen alle drei untersuchten Methoden von BSS deutlich höhere Lasten im SLA A-C aus, während die Ecoplan-Studie höhere Lasten im SLA F ergibt.
Mit der Erhöhung der Dotation des SLA im Jahr 2021 wurde den höheren sozio-demografi- schen Sonderlasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten bereits Rech- nung getragen. Innerhalb des SLA sind weiterhin 2/3 der Dotation für den SLA A-C bestimmt und nur 1/3 für den SLA F.
Gewichte
Die Frage, welche es mit der BSS-Studie eigentlich zu klären galt, war die Gewichtung der Indikatoren. Vergleicht man die Resultate der Studie mit den effektiven Gewichten für das Jahr 2024, so gibt es tatsächlich grössere Abweichungen (Tabelle 5.01). Dies ist wenig überra- schend, da die Gewichte 2024 nicht aufgrund der effektiven Kosten berechnet wurden.