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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems

Tabelle 5.01 Gewichte effektiv (2024) und gemäss BSS

2024 BSS GLA

Siedlungshöhe 33.3% 14.9% Steilheit des Geländes 33.3% 17.0% Siedlungsstruktur 16.7% 25.6% Geringe Bevölkerungsdichte 16.7% 42.4%

100.0% 100.0%

SLA A-C

Armut 49.3% 43.3% Altersstruktur 2.7% 7.7% Ausländerintegration 48.0% 49.0%

100.0% 100.0%

SLA F

Bevölkerung 36.7% 21.5% Beschäftigungsquote 25.1% 34.8% Siedlungsdichte 38.2% 43.7%

100.0% 100.0%

Geografisch-topografischer Lastenausgleich

Die Gewichte des GLA wurden im Rahmen der ersten NFA-Botschaft auf Stufe Verordnung fixiert. Die Indikatoren und deren Gewichte wurden seither nicht mehr verändert. Weil im GLA keine Hauptkomponentenanalyse verwendet wird, ist eine Anpassung der Gewichtung im GLA nicht zwingend. Trotzdem mussten auch die Gewichte im GLA berechnet werden, um für jeden Bereich die Sonderlasten bestimmen zu können und damit auch die Abgeltung durch den Lastenausgleich. Aufgrund dieser Gewichte zeigt sich, dass sich die heutige politische Gewichtung im GLA deutlich von den empirischen Resultaten unterscheidet. Insbesondere die Besiedlungs- struktur verursacht einen deutlich höheren Anteil an den Lasten als bisher abgegolten wurde, während die Anteile der Siedlungshöhe und der Steilheit deutlich geringer sind. Ein Grund kann darin liegen, dass hier die Lasten bereits heute teilweise vom Bund mitfinanziert werden (z.B. Schutzbauten) und deshalb nicht in den Nettoausgaben enthalten sind.

Soziodemografischer Lastenausgleich

Abbildung 5.04 zeigt die Entwicklung der Gewichte über die Zeit auf und vergleicht sie mit den Resultaten der Studie BSS (letzte Säule). Die Gewichtung des Armutsindikators (SLA A) war lange stabil und stieg erst in den letzten Jahren auf inzwischen fast 50 Prozent an. Der Wert der BSS-Studie ist über alle Jahre im Bereich des durchschnittlichen Gewichts. Beim Indikator Altersstruktur (SLA B) gab es immer wieder Schwankungen. Inzwischen ist sein Einfluss auf die Ausgleichszahlungen kaum mehr von Bedeutung (siehe Abschnitt 5.2.2). Auch in der Studie BSS ist das Gewicht gering. Dies liegt vermutlich darin, dass die hochbetagten Personen relativ gleichmässig über die Kantone verteilt sind. Im Referenzjahr 2024 lag der Wert erstmals unter demjenigen der Studie. Bei der Ausländerintegration gab es in den letzten Jahren eine starke Zunahme des Gewichts. Im Referenzjahr 2024 ist der Wert fast identisch mit demjenigen der Studie. Es lässt sich somit sagen, dass im SLA A-C die bisherige Berechnung mit der Hauptkom- ponentenanalyse Resultate lieferte, welche ähnlich sind wie die empirischen Ergebnisse der neuen Studie. Wenn in Zukunft die Gewichte negative Werte annehmen würden, ergäbe dies aber auch grössere Unterschiede.