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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems
5.2.4 Fazit
Nicht alle Lasten erzeugen die gleich hohen Sonderlasten. Aus diesem Grund müssen auch die Indikatoren unterschiedlich gewichtet werden. Weil es aber nicht möglich ist, die Sonderlasten genau zu beziffern, beruhen die Gewichte auf Schätzungen. Die verwendeten Gewichte wur- den im GLA politisch bestimmt und in der FiLaV festgeschrieben. Beim SLA erfolgt hingegen eine jährliche Neuberechnung, indem mit den Indikatoren eine Hauptkomponentenanalyse durchgeführt wird. Diese Methode berücksichtigt aber weder die effektiven Ausgaben, noch verhindert sie negative Gewichte. Besonders letzteres könnte in Zukunft zu Problemen führen. Während bisher die Hauptkomponentenanalyse immer zu positiven Gewichten führte, droht nun beim Altersindikators des SLA A-C das Gewicht einen negativen Wert anzunehmen. Dies würde bedeuten, dass Kantone dafür entschädigt werden, dass sie einen geringen Anteil an hochbetagten Personen haben. Dies widerspricht einem Gutachten von Ecoplan, welches in der Projektphase der NFA erstellt wurde und zeigte, dass ein hoher Anteil an Hochbetagten die Ausgaben der Kantone signifikant erhöht. Um negative Gewichte im Lastenausgleich zu ver- hindern, muss die heute verwendete Hauptkomponentenanalyse abgelöst werden. Dazu hat BSS Volkswirtschaftliche Beratung eine Studie erstellt, welche verschiedene alternative Berech- nungsmethoden evaluierte. Die Methoden sollten die effektiven kantonalen Ausgaben berück- sichtigen und so ein genaueres Bild der Sonderlasten ergeben. Die Resultate der Studie zeigen je nach Methode grössere Unterschiede bei den Resultaten. Zudem kommt es auch innerhalb der Methode zu grösseren jährlichen Schwankungen. Dies widerspricht aber der Tatsache, dass sowohl die soziodemografischen und insbesondere auch die geografisch-topografischen Las- ten relativ stabil sind. Weil die Nettoausgaben der Kantone im Vergleich zu den strukturellen Indikatoren teilweise erheblich stärker schwanken und da im Weiteren statistisch gesehen nur relativ wenige Beobachtungen vorliegen, sind die geschätzten Sonderlasten und die Gewichte der Indikatoren nicht stabil.
Das politische Steuerungsorgan Finanzausgleich hat zudem vorgeschlagen, im nächsten Wirk- samkeitsberichts alle zehn Indikatoren des Lastenausgleichs einer kritischen Prüfung zu unter- ziehen. Da die Indikatoren seit 2008 unverändert verwendet werden, erscheint es an der Zeit, nach rund 20 Jahren die Relevanz der einzelnen Indikatoren zu hinterfragen. Der Bundesrat unterstützt diesen Vorschlag und ist bereit, im Wirksamkeitsbericht 2026-2029 sowohl die Indikatoren, wie auch deren Gewichtung zu überprüfen. Aus diesem Grund macht es wenig Sinn, bereits mit dem vorliegenden Wirksamkeitsbericht eine neue Gewichtung der Indikatoren einzuführen. Um jedoch negative Gewichte in der nächsten Vierjahresperiode zu verhindern, schlägt der Bundesrat im Abschnitt 6.2 vor, die durchschnittlichen Gewichte der Jahre 2021 - 2023 in der FiLaV zu fixieren und nicht mehr jährlich neu zu berechnen.
5.3 Anreizwirkung
In der Diskussion um die Funktionsweise des Ressourcenausgleichs stellt sich die Frage, ob die Kantone überhaupt ein Interesse daran haben, ihr Ressourcenpotenzial zu erhöhen, weil dies nicht nur zu zusätzlichen Steuereinnahmen, sondern auch zu einer Reduktion der Auszahlung bzw. Erhöhung der Einzahlung im Ressourcenausgleich führen würde. Insbesondere bei den ressourcenschwächsten Kantonen nehmen die Ausgleichszahlungen stark ab, wenn ihr Res- sourcenindex steigt. Es ist jedoch gewollt, im Sinne eines effizienten Einsatzes der Mittel, diese möglichst stark den ressourcenschwächsten Kantonen zu Gute kommen zu lassen. Wenn nun einer dieser Kantone ressourcenstärker wird, so reduzieren sich die Zahlungen auch entspre- chend stark. Dieser Trade-off zwischen Effizienz und Anreizwirkung lässt sich nicht verhindern.
Um die Anreizwirkung für einen Kanton zu messen, kann man dessen Ressourcenpotenzial minim erhöhen und dann die zusätzlichen Steuereinnahmen der zusätzlichen Belastung im Ressourcenausgleich gegenüberstellen. Das Ergebnis für das Jahr 2024 wird in Abbildung 5.06