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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems

Exkurs: Steilheitsindikator

Der zweite Indikator im GLA wird als «Steilheit» bezeichnet. Er ist definiert als Medianhöhe der produktiven Fläche. In der ersten NFA-Botschaft wurde er deshalb nur als «Fläche» bezeichnet und wie folgt definiert: «Fläche über 1 080 m.ü.M. (ohne unproduktive Fläche)». Der Kommen- tar dazu lautete: «Der [...] Indikator soll die Lasten der Höhe und auch die Lasten der Steilheit berücksichtigen. Zu diesem Zweck wird die besiedelte oder anderweitig genutzte Fläche eines Kantons, die über dem gesamtschweizerischen Höhenmedian von 1080 Meter über Meer liegt, erfasst. Nicht berücksichtigt wird dabei die so genannte unproduktive Fläche». Noch während der Projektphase wurde der Höhenmedian der Gesamtfläche durch denjenigen der produkti- ven Fläche ersetzt, und so der Grenzwert und die Indikatoren vereinheitlicht.

Auf Gesetzesstufe wird die «Steilheit» nicht erwähnt. In Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a Fi- LaG wird als Kennzeichen für eine hohe geografisch-topografische Belastung «ein überdurch- schnittlich hoher Anteil an hoch gelegenen Siedlungsgebieten und produktiven Flächen» be- zeichnet. Der erste Teil wird durch den Indikator Siedlungshöhe berücksichtigt, und der zweite Teil entspricht dem heutigen Steilheitsindikator.

Erst in der Verordnung in Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b FiLaV taucht der Begriff «Steilheit» erstmals auf. Der Indikator wird dort wie folgt definiert: «Steilheit des Geländes: Höhenmedian der produktiven Fläche gemäss Arealstatistik»

Der Kanton Tessin hat an diesem Indikator bereits in früheren Jahren kritisiert, dass damit tief- gelegene Kantone mit steilem Gelände benachteiligt werden, obwohl sie auch entsprechende Lasten aufweisen. Es gilt aber zu erwähnen, dass der Kanton Tessin trotz seiner mehrheitlich tiefen Lage den fünftgrössten Indexwert beim Steilheitsindikator aufweist und mit 138 Punk- ten deutlich über dem schweizerischen Mittel von 100 Punkten liegt. Dadurch erhält er jährli- che Ausgleichszahlungen von über 10 Millionen.

Aufgrund der Kritik wurde im dritten Wirksamkeitsbericht ein alternativer Steilheitsindikator untersucht, welcher die effektive Steilheit des Kantons unabhängig von der Höhe berücksich- tigt. Ein solcher Indikator würde den Kanton Tessin tatsächlich deutlich stärker entlasten. Dies auf Kosten des Kantons Graubünden. Eine Anpassung wurde damals abgelehnt mit der Be- gründung, dass im Gesetz die Steilheit kein Kriterium des GLA sei und dass der GLA im Projekt NFA den früheren Berggebietsindex abgelöst hat und deshalb auch aus historischer Sicht die Verwendung der Höhe sinnvoll sei.

In der Studie BSS [2022] wurden die Berechnungen zusätzlich auch mit dem alternativen Steil- heitsindikator durchgeführt, was effektiv zu einer leicht verbesserten Güte des Modells führt. Weil sich aber gleichzeitig die Gewichtung der Steilheit im GLA gemäss BSS stark reduziert, sind die Auswirkungen deutlich geringer als noch im dritten Wirksamkeitsbericht dargestellt.

Das politische Steuerungsorgan Finanzausgleich zeigte zwar Verständnis für das Anliegen des Kantons Tessin, ist aber der Meinung, dass es nicht sinnvoll sei, zum jetzigen Zeitpunkt auf Ge- setzesebene einen einzelnen Indikator anzupassen, sondern dass es nach 20 Jahren an der Zeit ist, im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts alle zehn Indikatoren des Lastenausgleichs zu überprüfen.