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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems

dargestellt. Die Steuereinnahmen werden dabei mit dem standardisierten Steuersatz des Ressourcenausgleichs berechnet. Aufgrund der Berechnungsmethode entsprechen die zusätzli- chen Einnahmen bei den Kantonen mit einem Ressourcenindex unter 70 Indexpunkten dem Rückgang der Ausgleichszahlungen. Die sogenannte Grenzabschöpfung liegt hier bei 100 Pro-

Abbildungen_WIBE_4_DFI.xlsxzent. Dadurch wird zwar eine hohe Umverteilungseffizienz des Systems erreicht (der grössteAbb.4.17 (2024)

Teil der verfügbaren Mittel kommt den ressourcenschwächsten Kantonen zu Gute), aber der Anreiz, sich zu verbessern, ist für Kantone mit einem tiefen Indexwert gering. Dieser Anreiz verbessert sich mit zunehmendem Ressourcenindex rasch und ist insbesondere bei den ressourcenstarken Kantonen relativ stark. Sie mussten lediglich 18,6 Prozent der zusätzlichen Einnah- men in den Ressourcenausgleich einzahlen.

Abbildung 5.06 Grenzabschöpfung mit dem standardisierten Steuerersatz 2024

Abbildung 5.06 Grenzabschöpfung mit dem standardisierten Steuersatz; 2024

100%

Ressourcenschwache Kantone 80%

Ressourcenstarke Kantone

60%

40%

20%

0%

VS JU UR FR SO GL BE NE TG AG SG AR GR TI LU ZH SZ OW NW ZG BS AI GE BL VD SH

Lesebeispiel: Alle ressourcenstarken Kantone haben eine Grenzabschöpfung von 18,6 Pro- zent. Sie müssen also pro Franken zusätzliche Steuereinnahmen 18,6 Rappen in den Ressour- cenausgleich einzahlen und können 81,4 Rappen einbehalten.

An dieser Berechnungsart lässt sich kritisieren, dass die Kantone unterschiedliche Steuersätze haben und somit ihr Ressourcenpotenzial nicht gleich stark ausschöpfen. Die Grenzabschöp- fung in Kantonen mit tiefen Steuersätzen ist in der Realität somit höher als in Abbildung 5.06 dargestellt. Bei gewissen Kantonen kann dies dazu führen, dass mit einer Zunahme des Res- sourcenpotenzials die zusätzlichen Steuereinnahmen nicht einmal die Belastung im Ressourcen- ausgleich decken, d.h. die effektive Grenzabschöpfung beträgt mehr als 100 Prozent. Damit können neue Steuersubjekte zu einem «Verlustgeschäft» werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig festzuhalten, dass eines der Prinzipien der damaligen NFA war, dass die kantonale Steuerpolitik keinen Einfluss auf den Finanzausgleich haben darf. Dadurch ist es für die Zah- lungen unerheblich, ob ein Kanton sein Ressourcenpotenzial über- oder unterdurchschnittlich ausschöpft.

Eine effektive Grenzabschöpfung von über 100 Prozent hatten in den letzten Jahren die Kan- tone Uri und Glarus. Beide gehören zu den ressourcenschwächsten Kantonen und schöpfen gleichzeitig ihr Ressourcenpotenzial unterdurchschnittlich aus. Bei den beiden ressourcen- schwächsten Kantone Wallis und Jura liegt die effektive Grenzabschöpfung unter 100 Prozent,

weil die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials in diesen Kantonen über dem schweizerischen Mittel liegt.