Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 15 Seiten

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ren des GLA von dieser Überprüfung ausnehmen. TI schlägt vor, die Besonderheiten der Grenzkantone und der sprachlichen Minderheiten im Lastenausgleich zu berücksichtigen.

Im Weiteren beantragen insbesondere die Kantone ZH, BS, BL und GE, dass die interkantonale Zusammenarbeit wiederum ein Schwerpunktthema im nächsten Wirksamkeitsbericht sein wird. Im Vordergrund steht dabei der Hochschulbereich. Eine Minderheit der KdK sowie SG fordern, dass die Finanzflüsse und die Kostendeckung in der interkantonalen Zusammenarbeit regelmässig berechnet und ausgewiesen werden. Eine weitere Minderheit der KdK sowie SG verlangen Massnahmen, die eine vollkostendeckende Abgeltung für die leistungserbringenden Kantone gewährleistet.

Die KdK schlägt vor, das 2019 geschaffene politische Steuerungsorgan für den Finanzausgleich auf Verordnungsstufe (FiLaV) zu verankern.

Schliesslich schlagen die Geberkantone vor, dass alle Zahlungen zwischen dem Bund und den einzelnen Kantonen bei der Beurteilung, ob die Ziele des Finanzausgleichs erreicht worden sind, mitberücksichtigt werden.