Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 15 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 15. März 2024 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Vernehmlassungsverfahren zum «Wirksamkeitsbericht 2020-2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen» durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 1. Juli 2024. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten ist im Anhang ersichtlich. Insgesamt gingen 39 Stellungnahmen ein.

2 Eingegangene Stellungnahmen

2.1 Kantone

Alle Kantone und KdK

2.2 Parteien

Mitte, FDP, SVP, SP

2.3 Verbände / Organisationen

SSV, SAB, economiesuisse, sgv, SGB

2.4 Nicht offiziell angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmende

Centre patronal, NFA-Geberkantone, Solidaritätsfond Luzerner Bergbevölkerung (Arbeitsgruppe Berggebiet)

3 Die Vernehmlassungsvorlage

3.1 Ausgangslage

Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) legt in Artikel 18 fest, dass der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirkungen des Finanzausgleichs im engeren Sinn und der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich unterbreitet. Der Bericht gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs in der vergangenen Periode und erörtert mögliche Massnahmen für die kommende Periode. Der vorliegende vierte Wirksamkeitsbericht analysiert die Periode 2020 bis 2025 und liefert Entscheidgrundlagen für eine mögliche Anpassung des Finanzausgleichssystems ab 2026. Die mit sechs Jahren vom normalen Rhythmus abweichende Dauer der untersuchten Periode ist in Artikel 19b FiLaG festgelegt. Dies erlaubt es, im Bericht wenigstens ein Jahr zu evaluieren, bei dem Daten gemäss Umsetzung der AHV-Steuervorlage (STAF) enthalten sind.