Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 15 Seiten

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Zusammenfassung

Am 15. März 2024 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Vernehmlassungsverfahren zum «Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen» durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 1. Juli 2024. Insgesamt gingen 39 Stellungnahmen ein.

Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele in der Berichtsperiode weitgehend erreicht worden sind. Deshalb und auch im Sinne der Kontinuität und Stabilität des Finanzausgleichssystems sei auf Gesetzesänderungen zu verzichten. Anpassungen seien lediglich auf Verordnungsstufe vorzunehmen.

Beim Ressourcenausgleich unterstützen 28 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und - teilnehmer den Vorschlag, die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des nationalen Durchschnitts beizubehalten. Die Anpassung der Methode für die Berechnung der massgebenden Steuerrepartitionen wird ebenfalls mit überwiegender Mehrheit (31) befürwortet.

Beim Lastenausgleich folgen 23 Stellungnahmen dem Vorschlag, dass die Festlegung der Dotation keine Änderung erfahren soll. In den übrigen Antworten wird eine Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) oder des geografischtopografischen Lastenausgleichs (GLA) gefordert, in einem Fall aber auch die Kürzung des SLA. Der Vorschlag, die Gewichtung der Indikatoren des SLA in der FiLaV festzulegen, wird grossmehrheitlich (31) unterstützt.

Die Weiterführung des Härteausgleichs wird mit Ausnahme von BL und TI in allen Stellungnahmen begrüsst.

Alle Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ausser NE und JU schliessen sich dem Vorschlag an, die temporären Abfederungsmassnahmen nach 2025 nicht zu verlängern. Die meisten Kantonsregierungen fordern aber, dass die entsprechenden Mittel weiterhin zugunsten der Kantone eingesetzt werden.