Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 15 Seiten
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Organisationen
SSV, SAB, economiesuisse, sgv, SGB, CP, NFA-Geber, AG Berggebiet
Ablehnung Kantone
NE, JU
Parteien
–
Organisationen
–
Keine Antwort
Mitte, FDP, SVP
4.7 Weitere Bemerkungen
Haben Sie weitere Bemerkungen zum Wirksamkeitsbericht?
Neben den Antworten zu den gestellten sechs Fragen, wurden zahlreiche weitere Aspekte des Finanzausgleichs thematisiert und Forderungen bzw. Vorschläge in den Stellungnahmen aufgeführt. Generell sehen manche Kantone einen Handlungsbedarf aufgrund der steigenden Disparitäten. Auf diese Entwicklung und damit zusammenhängend die Entwicklung der Dotation des Ressourcenausgleichs soll im nächsten Wirksamkeitsbericht ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Auch der analytische Rahmen zur Beurteilung der Höhe der garantierten Mindestausstattung ist gemäss einigen Kantonen (FR, GR, NE, JU, Minderheit KdK) zu verfeinern. LU empfiehlt, die Prüfung einer Wachstumsbegrenzung der Dotation im Ressourcenausgleich vorzusehen, die über eine geeignete Anpassung der garantierten Mindestausstattung erfolgen soll.
Insbesondere angesichts der wachsenden Disparitäten schlagen wie oben bereits erwähnt UR, GR, NE, JU sowie eine Minderheit der KdK vor, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, in das System des Finanzausgleichs innerhalb einer Periode eingreifen zu können. Ebenfalls eine Minderheit der KdK unterstreicht die ungünstige Anreizwirkung bei den ressourcenschwachen Kantonen und bedauert, dass der Wirksamkeitsbericht keine Vorschläge zur Verbesserung der Anreize für diese Kantone enthält.
Die KdK weist darauf hin, dass die sog. Ergänzungsbeiträge 2030 auslaufen werden. Der nächste Wirksamkeitsbericht soll diese Thematik untersuchen.
Einen Einbezug der Wasserzinsen ins Ressourcenpotenzial fordern OW und ZG. Die KdK und TI möchten, dass die Gewichtung der Grenzgängereinkommen (aktuell 75%) im Ressourcenpotenzial im nächsten Bericht untersucht wird.
ZG und BS schlagen vor, die Auswirkungen von Steuerreformen (STAF, Ergänzungssteuer) auf den Ressourcenausgleich im nächsten Bericht zu vertiefen.
Was den Lastenausgleich betrifft, so wird grossmehrheitlich begrüsst, dass im Rahmen der nächsten Wirksamkeitsanalyse die Indikatoren des SLA wie auch des GLA untersucht werden. Dies gilt insbesondere auch für den Steilheitsindikator. AI hingegen möchte die Indikato-