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Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 131 Seiten
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916.310 Landwirtschaftliche Produktion
b. Name und Adresse der Züchterin oder des Züchters;
c. Rasse des Tiers;
d. Herdebuchkategorie;
e. Abstammung: Identifikationsnummern der Eltern und Grosseltern;
f. Prüfung des Ursprungsnachweises, falls vorhanden;
g. grafisches und verbales Signalement;
h. alternative Kennzeichnungsmethode, falls vorhanden;
i. Ergebnisse von Erfassungen von Zuchtmerkmalen, falls vorhanden;
j. Erbfehler des Tiers.
3 Sind die Ergebnisse der Erfassung von Zuchtmerkmalen auf einer Webseite öffentlich zugänglich, kann statt deren Eintragung im Abstammungsausweis auf die entsprechende Webseite verwiesen werden.
Art. 40 Erfordernisse an Abstammungsausweise für Samen und
unbefruchtete Eizellen von Zuchttieren für das Inverkehrbringen im Inland
1 Der Abstammungsausweis für Samen und unbefruchtete Eizellen von Zuchttieren der Gattungen Rinder, Equiden, Schweine, Schafe und Ziegen für das Inverkehrbringen im Inland muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a. auf den letzten Stand gebrachte Angaben nach den Artikeln 38 und 39 über die Samen- oder Eizellenspender;
b. Informationen zur Kennzeichnung des Samens oder der unbefruchteten Eizellen, gegebenenfalls Bezeichnung des Behälters, Anzahl Dosen oder Pailletten, Zeitpunkt der Entnahme, Name und Adresse der Besamungsstation oder des Embryo-Transfer-Zentrums (ET-Zentrum) sowie der Abnehmerin oder des Abnehmers.
2 Befinden sich mehrere unbefruchtete Eizellen in einer Paillette, so muss dies klar aus dem Abstammungsausweis hervorgehen. Alle Eizellen in einer Paillette müssen dieselbe Abstammung aufweisen.
Art. 41 Erfordernisse an Abstammungsausweise für Embryonen von
Zuchttieren für das Inverkehrbringen im Inland
1 Der Abstammungsausweis für Embryonen von Zuchttieren der Gattungen Rinder, Equiden, Schweine, Schafe und Ziegen für das Inverkehrbringen im Inland muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a. auf den letzten Stand gebrachte Angaben nach den Artikeln 38 und 39 über das weibliche Spendertier und den Samenspender;
b. Informationen zur Kennzeichnung der Embryonen, Besamungszeitpunkt, Zeitpunkt der Entnahme, Name und Adresse der Besamungsstation oder des ET-Zentrums sowie der Abnehmerin oder des Abnehmers.