Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten

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2 Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau und die Zulage für Getreide (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV) SR 910.17

2.1 Ausgangslage

Teil Zucker

Nach Art. 54 Abs. 2bis LwG wird für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung befristet bis Ende 2026 ein Beitrag von 2100 Franken je Hektare ausgerichtet. Für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion angebaut werden, wird bis Ende 2026 ein Zusatzbeitrag von 200 Franken je Hektare ausgerichtet. Den Standesinitiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302), die auf die Beibehaltung des Selbstversorgungsrades für Zucker und die Förderung von Forschungsprojekten für einen ökologischen Zuckerrübenanbau abzielen, gaben die vorberatenden Kommissionen der beiden Räte Folge. Grundsätzlich hat nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates die Federführung zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» hat der Bundesrat mit der Änderung der Direktzahlungsverordnung (AS 2022 264) ab 2023 den Beitrag für den Verzicht auf Fungizide und Insektizide im Zuckerrübenanbau von 400 auf 800 Franken je Hektare erhöht. Aktuell wird der Verzicht auf Fungizide und Insektizide im Zuckerrübenanbau mit diesem Produktionssystembeitrag und dem Zusatzbeitrag nach EKBV doppelt gefördert.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Initiative für die stufengerechte Umsetzung der Standesinitiativen auf der Basis unbefristeter Gesetzesgrundlagen auf Verordnungsebene ergriffen. Die Nachfolgelösung im Bereich Einzelkulturbeiträge soll den inländischen Zuckerrüben angemessen stützen und gleichzeitig den Vollzug vereinfachen.

Teil Pflanz- und Saatgut

Seit Einführung der Einzelkulturbeitragsverordnung am 1. Januar 2014 wird die Inlandproduktion von Saatgut von Kartoffeln und Mais mit 700 Franken je Hektare gestützt. Dieser Betrag wurde nie angepasst. Im Jahr 2014 wurde die Inlandproduktion von Saatgut von Futtergräsern und Futterleguminosen mit 700 Franken je Hektare gestützt. Seit 1. Januar 2015 wird der Anbau dieses Saatguts mit 1000 Franken je Hektare gestützt.

Diese Produktion ist von entscheidender Bedeutung, um eine gewisse Unabhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft bei der Versorgung mit Saatgut aufrechtzuerhalten. Ausserdem trägt diese Produktion zur Resilienz des Schweizer Ernährungssystems bei. Sie erfordert ein hohes Mass an Professionalität und zeichnet sich durch ein hohes Anforderungsniveau aus. Nur gewisse Betriebe sind noch daran interessiert und auch dazu in der Lage, dieses Niveau zu halten. Seit 2020 ist festzustellen, dass die Anzahl der Betriebe, die auf einträglichere Produktionen mit weniger zeitintensiven Arbeiten und geringerem Risiko umstellen, steigt (Rückgang der Anbauflächen um 7 % zwischen 2018 und 2022). Der vorliegende Entwurf zur Beitragserhöhung ist darauf ausgerichtet, die Bereitschaft zur Saatguterzeugung zu erhalten und zu stärken.

2.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Teil Zucker

Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung soll nach 2026 unbefristet auf dem bisherigen Niveau von 2100 Franken je Hektare weitergeführt werden. Zur Vereinfachung des Systems und zur Aufhebung von Doppelsubventionierungen soll der Zusatz-Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben aufgehoben werden.