Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten
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Verordnung über die Tierzucht
Höhere Tarife der Zuchtorganisationen für Dienstleistungen an ihre Züchterschaft aufgrund einer Senkung der Bundesbeiträge würden dazu führen, dass die Phänotypisierungen abnehmen würden und eine Entsolidarisierung vom Zuchtprogramm stattfinden würde. Beispielsweise würden Milch- oder Fleischproduktionsbetriebe ohne Eigenremontierung auf die Phänotypisierung von Zuchtmerkmalen aus Kostengründen weitgehend verzichten. Dies würde die Erfassung der Zuchtmerkmale in den verbleibenden Zuchtbetrieben verteuern, sodass die Zuchtorganisationen ihre Dienstleistungen stark herunterfahren oder gänzlich aufgeben würden, weil sie finanziell nicht mehr tragbar wären. Zudem würde dadurch der Zuchtfortschritt in den davon betroffenen Zuchtprogrammen reduziert und damit die Wirksamkeit der Finanzhilfen verringert.
Beides würde sich wiederum auf die Aufgabenerfüllung unter a) auswirken. Die Reduktion der Finanzhilfen auf 50% für züchterische Massnahmen würde die flächendeckende Erhebung von Zuchtmerkmalen erheblich gefährden und zu einer Segmentierung der Zuchtprogramme führen, indem sich «Produktionsbetriebe» aus der Erfassung von Zuchtmerkmalen aus Kostengründen zurückziehen und dies ausschliesslich den «Zuchtbetrieben» überlassen würden. Dies wiederum würde schliesslich zum Zusammenbruch von Zuchtprogrammen führen. Im Zeitalter der Genomik (d.h. der Rückverfolgung von tierischen Leistungen auf chromosomale Segmente) ist die Erfassung von Zuchtmerkmalen zentral. Eine Reduktion der Finanzhilfen auf 50% hätte langfristig die Aufgabe nationaler Zuchtprogramme für Nutztiere zur Folge. Deshalb kann der Empfehlung der EFK die maximale Finanzhilfe auf 50% der anrechenbaren Gesamtkosten zu begrenzen aus sachlichen Überlegungen nicht entsprochen werden. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass im Moment grosse Anstrengungen seitens des Bundes bestehen, nationale Zuchtprogramme in der Pflanzenzucht wieder in der Schweiz zu etablieren, nachdem diese mangels Unterstützung (und nachfolgend mangels Konkurrenzfähigkeit) weitgehend aufgegeben wurden. Eine Umsetzung der EFK-Empfehlung die Finanzhilfen auf 50% zu beschränken ist vor diesem Hintergrund noch unverständlicher.
Die Erhebung von Zuchtmerkmalen ist die Basis für die Zuchtwertschätzung und damit das zentrale Element eines Zuchtprogramms. Der betriebswirtschaftliche Nutzen der Erhebung von Zuchtmerkmalen ist allerdings – ausser für die Zuchtwertschätzung
– meist gering: Viele der erhobenen Merkmale fallen heute aufgrund der zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung in der Landwirtschaft bereits an. Z.B. lassen sich die Daten der Milchleistungsprüfung heute weitgehend über automatische Melksysteme erheben. Damit ist die Bereitschaft des Züchters, für diese Daten zusätzlich noch etwas zu bezahlen (d.h. einen Züchteranteil zu bezahlen) abnehmend. Hohe Eigenmittelanforderungen an die Züchter führen deshalb dazu, dass sie die Mitgliedschaft in einer Zuchtorganisation zunehmend aus ihrer betriebswirtschaftlichen Sicht (kritisch) beurteilen. Weil aber Zuchtprogramme ihren volkswirtschaftlichen Nutzen nur bei ausreichender Grösse erbringen können, ist auf erhöhte Eigenmittelanforderungen zu verzichten.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle kann die Begründung für die erhöhte Finanzhilfen zwar nachvollziehen, beurteilt aber Finanzhilfen von maximal 80% der anrechenbaren Gesamtkosten als weit über der Grenze der üblicherweise zu berücksichtigenden Obergrenze von 50%. Sie lehnt die Obergrenze von 80% deshalb ab. In einem zukünftigen Reformschritt der Tierzuchtförderung soll deshalb erneut geprüft werden, ob eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen der Finanzhilfeempfänger mit den Zielen der Unterstützung von Zuchtprogrammen vereinbar wäre und wie eine solche Erhöhung realisiert werden könnte.
Die Bestimmung bei den Forschungsprojekten in Art. 25 Abs. 1bis gemäss bisherigem Recht, wonach höchstens 80 Prozent der ausgewiesenen und anerkannten Kosten entschädigt werden, wird in den