Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten
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9 Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD-V),
9.1 Ausgangslage
Die Identitas AG wird vom Bund beauftragt, die Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu betreiben. Die Kosten des Betriebs der TVD werden mit Gebühren der Tierhalterinnen und Tierhalter (inkl. Schlachtbetriebe) gedeckt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung entlang der Lebensmittelkette gewinnt der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Systemen (privat und öffentlich) an Bedeutung. Für diesen Datenaustausch ist es unabdingbar, dass die Information in den verschiedenen Systemen über einen einzigen und eindeutigen Schlüssel (Identifier) verlinkt werden kann. Die vorliegende Verordnungsänderung soll durch die Berücksichtigung der BUR-Nummer die Voraussetzung dafür schaffen und damit das «once only Prinzip», d.h. die einmalige Erfassung von Daten unterstützen.
9.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Complément du numéro BDTA avec le numéro BUR de l’OFS, publication des coordonnées des unités d'élevage, abolition du délai de 10 jours pour corriger des données en ligne, nouvel émolument si l'émission du passeport équin n'est pas notifiée à la BDTA dans les délais.
9.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Mittelfristige Ablösung der TVD-Nummer mit der BUR-Nummer
Das IT-System der TVD wird sukzessiv erneuert. Diese Erneuerung wird als Anlass genommen, um Funktionen und Prozesse zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen. Mit dem «Masterdatenkonzept entlang der Lebensmittelkette» (MDK) der Bundesämter BLW, BLV und BFS wurde der SOLL-
Zustand skizziert. Nach diesem Konzept sollen für lokale Einheiten die BUR1-Nummer in Kombination mit ihrer Ausprägung (NOGA, NKP-Verordnung, LBV) und dem eidgenössischen Gebäudeidentifikatoren (EGID) eine eindeutige Identifikation entlang der gesamten Lebensmittelkette erlauben. Die BUR-Nummer wird nach der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV; SR 431.903) vom Bundesamt für Statistik BFS vergeben.
Mit der Umsetzung des Masterdatenkonzepts soll das Prinzip «once only» vorangetrieben werden: die Daten sollen nur einmal erfasst werden und dann zwischen den IT-Systemen ausgetauscht werden. Das ist ein zentrales Element der Digitalisierungsstrategie des BLW.
In Anlehnung an das Masterdatenkonzept werden in der TVD ab dem Release von Mitte 2026 die Tierhaltungen mit ihrer BUR-Nummer eindeutig identifiziert. Zumindest in einer Übergangsphase bleibt die TVD-Nummer im Informationssystem der TVD verwendbar und abrufbar. Bei den verschiedenen Meldungen (vgl. Anhang 1) wird die BUR-Nummer der meldenden Tierhaltung automatisch vom System übernommen. Bei der Übermittlung einer Zugangs- oder Schlachtungsmeldung kann in einer Übergangsphase die Herkunftstierhaltung sowohl mit ihrer BUR-Nummer wie auch mit ihrer TVD-Nummer angegeben werden. Die Dauer der Übergangsphase ist zurzeit noch nicht bekannt; sie hängt von der Anpassungsfähigkeit der umliegenden IT-Systemen ab.
In der IdTVD-V muss deshalb der Ausdruck «TVD-Nummer» durch «TVD-Nummer oder BUR-
Nummer» ersetzt werden.
Artikel 3
Der Artikel 56 soll aufgehoben werden (vgl. unten). Der Sinn vom Artikel 56 Absatz 3 soll aber beibehalten werden und wird nun dem Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe b angefügt. Gleichzeitig wird die Rolle der Identitas AG beim Support des Internetportals Agate präzisiert. Einerseits unterstützt sie die Benutzerinnen und die Benutzer des Internetportals beim Login. Andererseits bietet sie den 1st-Level
1 BUR : Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamts für Statistik BFS, www.uid.admin.ch