Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 70Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD-V)

neuste Einschätzung der Identitas AG geht aber davon aus, dass dies erst per 01.01.2027 der Fall sein wird. Deshalb sollen die genannten Bestimmungen um ein Jahr verschoben werden.

Änderung anderer Erlasse

In der Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (SR 817.032) und in der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (SR 910.13) besteht noch ein Verweis auf die TVD-Verordnung. Diese wurde per 1. Januar 2022 durch die IdTVD-V abgelöst. Der Verweis wird nun berichtigt.

Die Identifikation der Tierhaltungen erfolgt neben der TVD-Nummer neu zusätzlich mit der BUR-Nummer. Alle Verweise auf die «TVD-Nummer» werden durch die «TVD-Nummer oder BUR-

Nummer» ersetzt.

Der beabsichtigte Wechsel von TVD-Nummer zu BUR-Nummer wird konsistenter Weise auch beim Begleitdokument vollgezogen (Tierseuchenverordnung TSV, Art. 12 Abs. 1). Zumindest in einer Übergangsphase darf auf dem Begleitdokument die Tierhaltung noch mit der TVD-Nummer angegeben werden. Artikel 18a Absatz 1 Buchstabe f TSV kann aufgehoben werden, da die Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank (Identitas) keine TVD-Nummer mehr vergibt. Auch diese Tierhaltungen werden mit der BUR-Nummer identifiziert.

Im Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (SR 817.190) wird der Satzteil mit der TVD-Nummer ersatzlos gestrichen. Die im ersten Satzteil erwähnte BUR-Nummer ist neu ausreichend.

9.4 Auswirkungen

9.4.1 Bund

Die mittelfristige Umstellung von der TVD-Nummer zur BUR-Nummer bedingt Anpassungen in bundeseigenen IT-Systemen (z.B. in der Fleischkontrolldatenbank Fleko). Der Umfang und die Kosten für die Anpassung dieser Systeme lassen sich zurzeit nicht quantifizieren. Die parallele Führung der beiden Nummer TVD und BUR in der Tierverkehrsdatenbank während einer Übergangsphase soll Flexibilität gewährleisten, um die nötigen Anpassungen der umliegenden Systeme zu einem wirtschaftlich passenden Zeitpunkt festzulegen. Längerfristig wird die breite Verwendung der BUR-Nummer zu Vereinfachungen führen.

9.4.2 Kantone

Die mittelfristige Umstellung von der TVD-Nummer zur BUR-Nummer bedingt voraussichtlich Anpassungen in kantonalen IT-Systemen. Wie oben aufgeführt soll die parallele Führung der beiden Nummer TVD und BUR in der Tierverkehrsdatenbank während einer Übergangsphase genügend Flexibilität bieten, um die Umstellungskosten möglichst gering zu halten. Längerfristig wird die breite Verwendung der BUR-Nummer zu Vereinfachungen führen («once only» Prinzip).

9.4.3 Volkswirtschaft

Die mittelfristige Umstellung von der TVD-Nummer zur BUR-Nummer bedingt Anpassungen in den privat-rechtlichen IT-Systemen, die mit der Tierverkehrsdatenbank verknüpft sind. Wie oben aufgeführt soll die parallele Führung der beiden Nummer TVD und BUR in der Tierverkehrsdatenbank während einer Übergangsphase genügend Flexibilität bieten, um die Umstellungskosten möglichst gering zu halten.

Die Anpassung vom Artikel 25 soll den Support der Identitas leicht entlasten und es sollten dadurch weniger Gebühren von den Tierhaltenden verwendet werden müssen. Die Tierhalterinnen und Tierhalter können ihre Daten einfacher und effizienter korrigieren.

Die Änderung vom Artikel 11 zieht Kosten nach sich. Diese konnten bisher noch nicht geschätzt werden, weil die Anforderungen an der technischen Umsetzung noch nicht klar sein. Die Finanzierung ist noch nicht geregelt, sollte aus Sicht des BLW aber NICHT mit Gebühren der Tierhalter/Schlachtbetriebe erfolgen.