Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7

10. Stimmen Sie mit dem Bundesrat überein, dass

Fahrzeuge, bei denen die Zugehörigkeit zu einer

Abgabekategorie nicht nachgewiesen werden kann, der

teuersten Abgabekategorie zugewiesen werden sollen?

Ja

31% Ja, aber

Nein

0% 62% Nein, aber

5% keine Meinung

2%

2.11 Beurteilung des Verfahrens, die Schwellenwerte für die Kategorisierung in die Abgabeka-

tegorien sieben Jahre im Voraus bekannt zu geben.

Die Hälfte der Teilnehmenden befürwortet das vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Verfahren. Ein Grossteil der Teilnehmenden befürwortet es, fordert aber, dass diese Zusicherung der Investitionssicherheit auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe verankert wird.

Während einige den Zeitraum von sieben Jahren für zu lang halten, da sich der technische Fortschritt innerhalb von sieben Jahren schnell ändern kann, sind andere der Ansicht, dass diese Investitionssicherheit weiter gestärkt werden sollte, insbesondere indem sichergestellt wird, dass die Fahrzeuge eine längere Zeit in derselben Gebührenkategorie verbleiben. Wenige Teilnehmende sprachen sich vollständig gegen diesen Vorschlag aus.

11. Unterstützen Sie den Vorschlag, dass der Bundesrat

sieben Jahre im Voraus die Schwellenwerte kommunizieren

soll, nach denen die Fahrzeuge in die Abgabekategorien

eingestuft werden?

22% Ja

Ja, aber

1% 45%

6% Nein

Nein, aber

26% keine Meinung

2.12 Beurteilung der Variante

Mit dieser Frage wurden die Vernehmlassungsteilnehmenden gefragt, ob sie Variante 1 der flankierenden Massnahmen, d.h. ein Rabattsystem für alle Fahrzeuge, oder Variante 2, bei der sie zwischen einem Rabattsystem oder einem Investitionsbeitrag für Schweizer Fahrzeuge und einem Rabattsystem für ausländische Fahrzeuge wählen können, bevorzugen würden.

Ein Viertel der Befragten bevorzugt Variante 1, insbesondere mit dem Argument, dass die Einführung eines Rabattsystems einfacher ist und weniger Verwaltungsaufwand verursacht. 30 % der Befragten sind hingegen der Ansicht, dass Variante 2 eine stärkere Berücksichtigung der Interessen aller

9/15 BAV-D-9E8B3401/906