Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 15 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7
2.15 Beurteilung der Unterstützung von den vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen
15. Unterstützen Sie die vorgeschlagenen gesetzlichen
Anpassungen?
23% Ja
33%
Ja, aber
0%
Nein
13% Nein, aber
keine Meinung
31%
Ein Drittel der Teilnehmenden stimmte den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu. Ein zweites Drittel befürwortet dies, solange bestimmte Teile der Vorlage geändert werden und ihre Forderungen berücksichtigt werden. 13% sind der Meinung, dass die Vorlage für die Gesetzesänderung nicht optimal ist und verbessert werden sollte. Ein Viertel der Befragten äusserte sich nicht.
3 Auswahl an vorgeschlagenen Anpassungen an der Vorlage
In den Fragen 16 und 17 der Vernehmlassung wurde den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, in einem offenen Format Änderungen an der Vorlage anzubringen.. Der genaue Inhalt der Stellungnahmen sowie die zusätzlichen Vorschläge zur Vorlage und deren Verfasser sind auf der Website der Bundeskanzlei (BK) verfügbar. Die folgende Auswahl der am häufigsten genannten Vorschläge erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
3.1 Befreiung von elektrisch angetriebenen Lastwagen bis 4.25 Tonnen (Bourgeois-Fahr-
zeuge)
Elektrisch angetriebene Lieferwagen, deren maximal zulässiges Gewicht aufgrund des Batteriegewichts 3.5 Tonnen übersteigt, gelten als Schwerlastfahrzeuge und unterliegen daher der LSVA, während ihre konventionell angetriebenen Pendants als leichte Nutzfahrzeuge kategorisiert werden und nicht der Abgabe unterliegen. Einige Teilnehmende fordern, dass Fahrzeuge, deren maximal zulässiges Gewicht aufgrund des Batteriegewichts 4,25 t nicht überschreitet, als leichte Nutzfahrzeuge eingestuft und somit von der LSVA befreit werden.
Namentlich unterstützen BS, BE, BL, LU, SG, ASTAG, Hydrospider, IG Detailhandel Schweiz, Migros dieses Anliegen.
3.2 Differenzierung der LSVA nach Strassenhierarchie
Eine Differenzierung der LSVA nach der Art der in der Schweiz benutzten Strassen ist ein Thema, das in der Vernehmlassung durch einige Teilnehmende angesprochen wurde. 6 Teilnehmende forderten eine solche Differenzierung, um insbesondere die Kantonsstrassen zu entlasten, die auf gewissen Streckenabschnitten Abkürzungen gegenüber Autobahnen sind. Sie fordern, dass die Preise angepasst werden, damit die zusätzlichen externen Kosten, die auf bestimmten Strassen entstehen, besser internalisiert werden.
Namentlich sprachen GR, UR, KöV und SP sich für eine solche Massnahme aus.
11/15 BAV-D-9E8B3401/906