Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 15 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7
Transportunternehmen – unabhängig von der Unternehmensgrösse – ermöglichen wird. Darüber hinaus sind sie der Ansicht, dass diese Variante den Übergang zu Fahrzeugen ohne CO2-Emissionen stärker fördert, indem sie die Anschaffung eines Elektro-Lastwagen (Kaufpreis viel höher als bei einem Diesel-Lkw) erleichtert.
Einige Teilnehmende sind der Ansicht, dass anstelle der vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen staatliche Darlehen gewährt werden sollten, um die Anschaffung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu ermöglichen. Einige sind auch der Ansicht, dass die Rabatte höher oder im Gegenteil niedriger sein sollten. Wieder andere sind der Meinung, dass die Investitionsbeiträge auch für den Bau von Ladestationen verwendet werden sollten. Für einigen ermöglichen die Investitionsbeiträge, wie sie mit einer Koppelung an die durchschnittliche Transportleistung in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen wurden, kleinen und mittelgrossen Unternehmen nicht, in Elektrolastwagen zu investieren. Sie befürworten eine Anpassung der Investitionsbeiträge unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die meisten elektrisch angetriebenen Fahrzeuge gut für den Nahverkehr geeignet sind und ihre Transportleistung weit unter der durchschnittlichen Transportleistung liegt. Ein geringer Prozentsatz ist der Ansicht, dass keine flankierenden Massnahmen erforderlich sind.
12. Welche Variante der vorgeschlagenen
Anreizinstrumente für elektrisch angetriebene Fahrzeuge
favorisieren Sie, Variante 1 oder Variante 2?
Variante 1
15%
24% Variante 2
5%
3% Variante 1, aber
Variante 2, aber
12%
Beide
10% 31% Keine
Keine Meinung
2.13 Begründung der Bevorzugung von Variante 1 oder Variante 2
siehe Kap. 2.12
2.14 Einschätzung der durchschnittlichen Transportleistung für die Bemessung der Investiti-
onsbeiträge
Diese Frage wurde nur von sehr wenigen Teilnehmenden beantwortet. Die wenigen, die sie beantworteten, waren der Meinung, dass die durchschnittliche Transportleistung nicht das richtige Verfahren zur Berechnung der vorgeschlagenen Investitionsbeiträge ist.
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