Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 15 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7

2 Auswertung der Stellungsnahmen anhand des Fragekatalog

 Der Handlungsbedarf, die LSVA weiterzuentwickeln, wurde fast einstimmig befürwortet.

 Einige Teilnehmende lehnten die Vernehmlassungsvorlage ab oder forderten eine Überarbeitung

der Vorlage.

 Die meisten Teilnehmenden unterstützen die Vernehmlassungsvorlage in der Form, wie sie in der

Vernehmlassung vorgeschlagen wurde. Mehrfach wurden Vorschläge zur Anpassung der Vorlage unterbreitet.

 Wiederholt angesprochen wurden unter anderem der Zeitpunkt der Integration von elektrisch ange-

triebenen Fahrzeugen in die LSVA, die Ausgestaltung der flankierenden Massnahmen sowie die Abklassierung von EURO VI-Fahrzeugen.

2.1 Beurteilung des Handlungsbedarfs bei der Weiterentwicklung der LSVA

Der Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Abgabe wird von der Grosszahl der Teilnehmenden befürwortet, um sie an die Anforderungen des Schwerverkehrs in der Schweiz anzupassen. Einige wenige Teilnehmende verneinen den Handlungsbedarf, während andere sich nicht explizit geäussert haben. Im Allgemeinen wird die Integration von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in die LSVA von der Mehrheit der Teilnehmenden als erforderlich anerkannt.

1. Stimmen Sie mit dem Bundesrat überein, dass bezüglich

der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung herrscht?

2% 0%

7%

Ja

17% Ja, aber

Nein

Nein, aber

74%

keine Meinung

2.2 Beurteilung der Frage der Deckung der externen Kosten des Schwerverkehrs und der Massnahmen zur Verbesserung des Deckungsgrades.

Die Hälfte der Teilnehmenden ist der Ansicht, dass die externen Kosten des Schwerverkehrs nicht ausreichend gedeckt sind und Massnahmen ergriffen werden sollten, um den Kostendeckungsgrad der externen Kosten zu verbessern. Etwa 30% der Teilnehmenden sind der Meinung, dass der Vorschlag für die Definition und die Berechnungsmethode zur Deckung der externen Kosten nicht angemessen ist. Diejenigen, die sich dagegen ausgesprochen haben, sind mit der gewählten Methode zur Berechnung der externen Kosten nicht einverstanden. Darüber hinaus wird bemängelt, dass der Begriff des externen Nutzens im Gesetzestext nicht wiedergegeben wird. Die Gesellschaft ziehe einen Nutzen aus dem Schwerverkehr, der in der Methode zur Berechnung des Kostendeckungsgrads nicht berücksichtigt wird. Eine kleine Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass die LSVA-Tarife angepasst werden sollten, um einer vollständigen Deckung der externen Kosten des Schwerverkehrs näher zu kommen.

4/15 BAV-D-9E8B3401/906