Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
Sie haben bis zum 25. März 2024 Zeit, um die neue Gesetzgebung in nationales Recht umzusetzen. Sie können wählen, ob sie die Vorschriften sofort oder bis spätestens März 2030 anwenden wollen. Ab 2030 dürfen die Mitgliedstaaten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine pauschalen Benutzungsgebühren mehr erheben. Darüber hinaus muss ab 2026 eine Abgabe auf der Grundlage des CO2-Ausstosses von Kleintransportern und Minibussen eingeführt werden, wenn dies technisch machbar ist.
2.1.1.4 Umsetzung in den Mitgliedstaaten
Da die Eurovignetten-Richtlinie noch nicht lange in Kraft ist, ist die Anzahl der Länder, die mit der Umsetzung begonnen haben, noch gering. Der Mangel an Erfahrungswerten macht die Umsetzung für die EU-Mitgliedstaaten schwierig. Expertengespräche mit Österreich und Deutschland gaben Aufschluss darüber, wie diese Staaten die Umsetzung der Eurovignetten-Richtlinie planen.
Deutschland
Anhand der Eurovignetten-Richtlinie hat Deutschland eine Gebühr auf der Grundlage der CO2-Emissionen von Fahrzeugen in die Berechnung seiner Mautgebühren implementiert. Ein auf CO2-Emissionen basierendes System gilt seit dem 1. Dezember 2023 für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen und ab Juli 2024 soll eine Maut für Fahrzeuge ab 3,5 eingeführt werden.61 In die Berechnung der deutschen Mautgebühr fliessen zwei wesentliche Änderungen ein. Neben einer Änderung des Fahrzeuggewichts, das bei der Berechnung berücksichtigt wird (technisch zulässige Gesamtmasse), enthält das neue Mautsystem eine neue Komponente: die CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Um die CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs zu bestimmen, werden unter anderem die CO2- Emissionen in g/t-km und die Untergruppe des Fahrzeugs berücksichtigt. Diese Informationen sind im Certificate of Conformity (COC) des Fahrzeugs enthalten, einem Dokument, das vom Hersteller ausgestellt wird. Jedes Fahrzeug wird aufgrund seiner Fahrgestellkonfiguration, seiner technisch zulässigen Gesamtmasse, seiner Achsenkonfiguration, seiner Motorleistung und des Typs der Fahrerkabine einer Fahrzeuggruppe oder -Untergruppe zugeordnet. Für jede Untergruppe von Fahrzeugen werden Grenzwerte für CO2-Emissionen festgelegt. Sie werden jedes Jahr gesenkt. Die Klassifizierung basiert auf der Differenz zwischen den tatsächlichen CO2-Emissionen des Fahrzeugs und dem Grenzwert seiner Untergruppe.
Der zu erwartende CO2-Aufschlag auf die bisher auf Infrastruktur-, Luft- und Lärmkosten ausgelegte Maut beträgt je nach EURO- und Gewichtsklasse bis zu 83%.62 Für die Kommunikation der Mautberechnung hat Deutschland ein Online-Berechnungstool veröffentlicht, mit dem Fahrzeughaltende berechnen können, in welche Gebührenklasse ihr Fahrzeug fallen.63 In Deutschland wird die Maut getrennt nach Lärm, Luftverschmutzung, Kosten für die Infrastruktur und CO2-Emissionen erhoben. Zudem werden emissionsfreie Fahrzeuge bis Ende 2025 von einer CO2-Abgabe befreit.
61 Für mehr Klimaschutz im Güterverkehr | Bundesregierung
62 BMDV - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (bund.de)
63 Toll Collect | Déterminer la classe d'émissions de CO₂ (toll-collect.de)