Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 52Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
sollte, aber nicht mehr als 15% des gewichteten Durchschnitts der Abgaben betragen darf, gehören.
Die Schweizer Delegation hat die EU-Kommission am Gemischten Landverkehrsausschuss Schweiz-EU verschiedentlich – zuletzt am 20. Juni 2023 und am 8. Dezember 2023 – darauf hingewiesen, dass für eine erste Annäherung der Schweizer LSVA an die Stossrichtung der revidierten Eurovignetten-Richtlinie eine Überarbeitung der nationalen Rechtsgrundlagen im Gange ist und allenfalls später eine Anpassung der relevanten Bestimmungen des LVA notwendig ist. Die Bedingungen für mögliche Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über eine Änderung des LVA sind momentan nicht gegeben und deren Zeitrahmen, wann dies möglich wird, nicht abschätzbar.
2.2 Haltung der EU zur Vorlage
Im Sinne von Art. 52 Abs. 2 LVA wird die EU-Kommission regelmässig über die vorliegende Vorlage informiert und im Rahmen von Expertenaustauschen ("Groupe juridique") wird darüber diskutiert.
Am 17. April 2023 fand eine Groupe Juridique Schweiz-EU statt, in der die Schweiz der Europäischen Kommission die Grundzüge der Weiterentwicklung der LSVA vorstellte. Die Europäische Kommission hat das Vorhaben zur Weiterentwicklung der LSVA in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Sie begrüsst den Willen der Schweiz, sich an der Eurovignetten-Richtlinie zu orientieren. Sie hielt fest, dass die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet ist, die Bestimmungen des LVA einzuhalten und empfiehlt der Schweiz ausdrücklich, dafür zu sorgen, dass die in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen mit dem LVA in Einklang stehen. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Eurovignetten-Richtlinie nicht vollständig übernommen werden soll und dass die Schweiz ihr eigenes Abgabesystem anwendet.
Die EU hat der Schweiz am Gemischten Landverkehrsausschusses vom 20. Juni 2023 mitgeteilt, dass sie zurzeit nicht bereit ist, das Landverkehrsabkommen anzupassen. Alternativ könnte die Integration der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge und Abklassierung der Euro-VI-Fahrzeuge durch einen Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses (spätestens 2029) erfolgen. Damit würde auch ein Angleich an die geltende Eurovignetten-Richtlinie stattfinden, gemäss welcher auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge (gemäss Strecke, Gewicht und CO2) bepreist werden sollen. Die in Art. 38 und Art. 40 LVA enthaltenen Vorgaben würden selbstverständlich weiterhin eingehalten werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Vorlage hat sich im zweiten Halbjahr 2023 weiterentwickelt. Die Schweiz hat vor dem Start des Vernehmlassungsverfahrens die Europäische Kommission am Gemischten Landverkehrsausschuss vom 8. Dezember 2023 über den konkretisierten Stand informiert. Während der Vernehmlassung soll in einer weiteren Sitzung auf Expertenstufe über die Details der Vorlage diskutiert werden.