Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 46Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

Abgabe für städtische Regionen könnte die Lenkungswirkung der Abgabe diese Effekte nicht entfalten, da der Strassenverkehr in städtischen Regionen unter anderem mit der Zustellung der letzten Meile beschäftigt ist. Eine Verlagerung auf die Schiene ist schlichtweg nicht möglich. Daher erscheinen erhöhte Tarifsätze in urbanen Gebieten aktuell politisch nicht opportun.

Zudem werden bei der Umverteilung der LSVA-Einnahmen an die Kantone die besondere Belastung von Berg- und Randgebieten bei der Berechnung der Anteile berücksichtigt. Dies ermöglicht bereits eine Umverteilung der Einnahmen entsprechend den Besonderheiten der Regionen.

1.5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202055 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202056 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Die Botschaft zur Legislaturplanung 2023-2027 wurde im Januar 2024 verabschiedet.

Der Verlagerungsbericht 2021, welcher die wesentlichen Stossrichtungen für diese Vernehmlassungsvorlage enthält und mit dem der Bundesrat das UVEK beauftragte, ihm bis 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten, war zum Zeitpunkt der Erstellung der Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023 noch nicht verabschiedet. Darüber hinaus besteht aufgrund der Dringlichkeit aus finanz-, energie- und verkehrspolitischer Sicht die Notwendigkeit, die Vorlage nun zu unterbreiten.

1.6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die Vernehmlassungsvorlage erfüllt teilweise die Motion 19.4381 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S), die verlangt, dass der Bundesrat Lösungen vorschlägt, wie Nutzfahrzeuge mit Antriebsarten ohne fossile Brennstoffe von einer Reduktion der LSVA profitieren können - dies eventuell parallel zu einer Erhöhung der Abgabe für besonders umweltbelastende Nutzfahrzeuge. Die Vorlage adressiert die Motion insofern, dass die vorgeschlagenen Rabatte für elektrisch angetriebene Fahrzeuge die Möglichkeit schaffen, dass diejenigen Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Antriebstechnologie im Betrieb tiefere Emissionen verursachen, entsprechend einen tieferen Tarif zahlen müssen.

In der Motion KFV-S 19.4381 wird jedoch gefordert, dass (Plug-in-)Hybridfahrzeuge für die elektrisch zurückgelegten Kilometer von der LSVA befreit werden sollen. Hybridfahrzeuge ohne Plug-in-Funktionalität nutzen ihren elektrischen Antrieb fast ausschliesslich als Anfahrhilfe und legen kaum elektrische Kilometer zurück. Plugin-Hybridfahrzeuge sind hingegen aufgrund der weitaus einfacheren Lademöglichkeit

55 BBl 2020 1777

56 BBl 2020 8385