Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

besser geeignet, elektrisch angetrieben unterwegs zu sein. Nachforschungen des BAV haben aber ergeben, dass 2023 im Schwerverkehr keinerlei Plug-in-Hybridfahrzeuge in der Schweiz zugelassen waren. Auch reguläre Hybridfahrzeuge gab es nur deren 18.57 Da die Umsetzung einer LSVA-Reduktion für solche Fahrzeuge zudem beträchtliche Vollzugsmassnahmen bedürfte, verzichtet der Bundesrat aus Gründen der Verhältnismässigkeit darauf.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die Harmonisierung des Schweizer Rechts mit dem Recht der EU ist wichtig, um eine koordinierte Verkehrspolitik zu gewährleisten, die technische Hindernisse beseitigt, den grenzüberschreitenden Güterverkehr flüssiger gestaltet und den gegenseitigen Zugang zum jeweiligen Markt für Strassentransportunternehmen sicherstellt.

Die Eurovignetten-Richtlinie regelt die Gebühren für den Schwerverkehr in der EU. Die Schweiz sieht nicht vor, die Eurovignetten-Richtlinie vollständig umzusetzen, da das bewährte Abgabensystem mit der Weiterentwicklung der LSVA nicht grundlegend erneuert werden soll. Die Schweiz ist aber an das LVA, welche die spezifischen Rahmenbedingungen für die LSVA vorgibt, gebunden. Mit den geltenden Bestimmungen des LVA, insbesondere dessen Zielen, kann der nächste Entwicklungsschritt der LSVA (Integration von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb ab 2031) gerechtfertigt werden. Diese Vorlage erfordert keine Anpassung des LVA, sondern lediglich einen Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU.

2.1 Entwicklung der Mautregelung in der EU

2.1.1 Eurovignetten-Richtlinie

In der EU wird die Strassennutzung und deren Preis von jedem Mitgliedsland unabhängig geregelt. Die Mitgliedstaaten können frei entscheiden, ob sie eine Gebühr für schwere Nutzfahrzeuge für die Benutzung bestimmter Verkehrswege auf ihrem Gebiet erheben wollen. Wenn die Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, eine solche Gebühr zu erheben, müssen sie aber die in der Eurovignetten-Richtlinie festgelegten Grundsätze befolgen.

Die EU hat die Abgabenerhebung für den Schwerverkehr durch die Eurovignetten-Richtlinie. Bisher hatten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Benutzungs- und/oder Mautgebühren einzuführen, die von verschiedenen Kriterien wie z.B. der Emissionsklasse der Fahrzeuge oder der Dauer der Nutzung der betreffenden Infrastruktur abhängen.

Die Europäische Kommission legte im Mai 2017 einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG vor. Ziel des Vorschlags war, von einem zeitbasierten Gebührenmodell (Vignetten) zu einem distanzbasierten Modell überzugehen,

57 Bestand der Sachentransportfahrzeuge nach Kanton, Jahr der 1. Inverkehrsetzung, Fahrzeugart, Treibstoff, Leistung, Emissionsklasse nach EU, Partikelfilter und Jahr. PxWeb (admin.ch)