Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

1 Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2001 wird in der Schweiz die sog. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben. Die LSVA ersetzte die seit 1985 bestehende pauschale Schwerverkehrsabgabe und stützt sich auf das Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 19971 (SVAG). Mit der LSVA soll der Schwerverkehr die ihm zurechenbaren Infrastrukturkosten und Kosten zulasten der Allgemeinheit langfristig decken, soweit er für diese nicht bereits durch andere Leistungen oder Abgaben aufkommt (Art. 85 der Bundesverfassung2, BV). Mit ihr wird ausserdem ein Beitrag dazu geleistet, dass die Rahmenbedingungen der Schiene im Transportmarkt verbessert werden und die Güter vermehrt mit der Bahn befördert werden (Art. 19 Abs. 2 SVAG). Die LSVA gilt für alle Fahrten von Fahrzeugen zum Waren- und Personentransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (Art. 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 20003, SVAV), unabhängig von der Strassenkategorie. Sie ist ein tragendes Element der schweizerischen Verkehrspolitik. Die LSVA verfolgt die Umsetzung der Kostenwahrheit, indem sie die vom Strassenschwerverkehr verursachten externen Kosten möglichst internalisiert. Gleichzeitig schafft sie damit auch eine Verlagerungswirkung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und ist somit ein zentrales Instrument zur Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs, in Umsetzung von Artikel 84 BV. Der Bund verwendet seinen Anteil an den Einnahmen aus der LSVA primär für die Finanzierung der Bahninfrastruktur. Die Kantone erhalten ein Drittel der Einnahmen und finanzieren damit Verkehrsprojekte (Art. 19 SVAG).

Die LSVA ist über das Abkommen vom 21. Juni 19994 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen, LVA) international abgesichert.

1.1 Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in den letzten 25 Jahren: Entstehung, Entwicklung und Ziele

1.1.1 Die Entstehung der LSVA

Am 20. Februar 1994 stimmten Volk und Stände dem neuen Verfassungsartikel 36quaterder Bundesverfassung von 1874 (heute Art. 84 der Bundesverfassung) zu, der eine leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe vorsieht. Dieser Artikel gab dem Bund die Befugnis, eine solche Abgabe auf dem Gesetzesweg einzuführen. Der Schwerverkehr musste nun die Kosten tragen, die er der Allgemeinheit verursachte, sofern diese nicht bereits durch andere Leistungen oder Abgaben gedeckt waren. Die neue Abgabe ersetzte die 1985 eingeführte und bis dahin erhobene Pauschalabgabe. Gemäss Artikel 21 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung von 1874 konnte die Pauschalabgabe nur bis Ende 2004 erhoben werden.

1 SR 641.81

2SR 101

3 SR 641.811

4 SR 0.740.72