Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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KSHW, SKKBS begrüssen die Bestrebungen, um die Verbindlichkeit und Qualitätssicherung im ABU zu stärken. Sie vertreten die Meinung, dass die Qualitätssicherung und Verbindlichkeit nicht substanziell erhöht werden und dass die Schnittstelle zu den Berufskenntnissen noch vage ist. Sie sind der Ansicht, dass die Delegationsnorm von Art. 19 Abs. 1 BBV keine Kompetenz des SBFI beinhaltet, im Rahmen der Ausführungsbestimmungen von der Vorgabe von Art. 19 Abs. 2 BBV abzuweichen, wie dies mit der Streichung von Art. 1 Abs. 2 der geltenden VMAB beabsichtigt ist. Sie lehnen die Streichung der Ausnahmeregelung ab. Angesichts der Tatsache, dass sich die kaufmännische Grundbildung derzeit im Umsetzungsprozess der Reform 2023 befindet, würde eine weitere Änderung zusätzliche Belastungen für alle Lernorte bedeuten. KSHW ist der Überzeugung, dass das aktuelle System des integrierten ABU äusserst zielführend ist, eine konsequente Umsetzung der handlungskompetenzorientierten Ausbildung ermöglicht und die Lernenden sogar gezielter fördert, als es das geplante System könnte.
LCH ist es wichtig, dass die Kantone vom Bund die nötige Unterstützung erhalten, um in einem zweiten Schritt ausreichende Unterstützungsmassnahmen für die Berufsfachschulen und Lehrpersonen bereitstellen zu können. Organisatorische und finanzielle Unterstützungsmassnahmen erachtet er als entscheidende Kriterien für eine qualitative und verantwortbare Umsetzung der Revision, damit die ABU-Lehrpersonen mit einem zeitlich und umfangmässig realistischen und gerecht entlohnten Arbeitsaufwand zu einer langanhaltenden, wirksamen Allgemeinbildung beitragen können. Aus seiner Sicht liegen betreffend Organisation und Umsetzung der Schlussarbeit noch Unklarheiten vor. Er ist der Ansicht, dass allgemeinbildende Inhalte nicht zwingend in einem separaten Fach unterrichtet werden sollen, sondern für die KV- und Detailhandels-Berufe wie bisher auch in den Fachunterricht integriert werden können.
SDK, TR BS begrüssen, dass die Verbindlichkeit und Harmonisierung des ABU in den Kantonen sowie die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung auf Stufe Bund und Kantone gestärkt werden.
Dass die Allgemeinbildung als eigener Unterrichtsbereich weiterbesteht und gestärkt wird, erachten sie als positiv, ebenso den ganzheitlichen Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des RLP und die Stärkung von Sprache und Kommunikation. Ihrer Ansicht nach ist das verbindliche Verhältnis zwischen den beiden Lernbereichen «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft»
eine deutliche Verbesserung. Sie begrüssen die Einführung einer Schlussarbeit mit Prüfungsgespräch. Aus ihrer Sicht müssen die Kantone zusätzliche Ressourcen bereitstellen und den Prozess festlegen, sodass die konkrete Umsetzung der Reform erfolgen kann. Für die Grundbildung im Berufsfeld Landwirtschaft ist es wichtig, dass schweizweit einheitliche Schullehrpläne möglich sind. Sie beurteilen die Agenda als sehr ambitiös.
SVABU setzt sich für eine grössere Verbindlichkeit in der Umsetzung ein, damit sich die Aussenwahrnehmung, wonach es eine gewisse Beliebigkeit bei der Umsetzung gibt, positiv wandelt. Er fordert,
dass die Kantone vom Bund die nötige Unterstützung bei der Umsetzung des RLP zum Schullehrplan erhalten. Er formuliert Rückmeldungen zur Schlussarbeit und sorgt sich um die Qualitätssicherung in der Zukunft, da die Zusammensetzung dieser Organisation und ebenso deren Arbeit nicht klar sind.
3.4.2 Regionalorganisationen
Zusammenfassung (in Fettdruck: Vernehmlassungsteilnehmende, die direkt zur Stellungnahme eingeladen worden sind)
4 von den 33 Vernehmlassungsteilnehmenden (BBZB, BFS Langenthal, BFS Winterthur A, SFG Bern-Biel) begrüssen explizit, dass in der Verordnung sämtliche berufliche Grundbildungen geregelt werden. 1 Teilnehmende (ALV) beantragt eine Klarstellung, dass der ABU-Unterricht in einem separaten Fach