Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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H+ folgt grossmehrheitlich der Stellungnahme von OdASanté und in Bezug auf Art. 1 der Stellungnahme von SAV.

HotellerieSuisse begrüsst grundsätzlich das mit der Vorlage verfolgte Ziel einer schweizweit einheitlichen Konkretisierung der Ziele der Allgemeinbildung im ABU und im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung sowie die angestrebten Vereinfachungen und Aktualisierungen. Was die Organisationsform betrifft, vertritt sie jedoch die Meinung, dass es weiterhin möglich bleiben soll, den ABU auf bewährte Weise integriert zu unterrichten und zu prüfen.

ovap lehnt die neue Verordnung und den darin enthaltenen RLP für die berufliche Grundbildung ab. Aus ihrer Sicht würde der Wegfall des integrierten ABU in der kaufmännischen Grundbildung zu einer künstlichen Aufteilung der Berufskenntnisse und der Allgemeinbildung mit allen möglichen Folgen, beispielsweise für die Finanzierung, Lektionenplanung, Stellenbesetzung der Lehrkräfte und für das Qualifikationsverfahren, führen. Weiter besteht die Gefahr, dass grosse kantonale Unterschiede beim Unterricht und beim Qualifikationsverfahren, eventuell sogar pro Berufsfachschule, entstehen.

KFMV lehnt die Streichung von Art. 1 Abs. 2 der geltenden VMAB ab. Die Streichung der Ausnahmeregelung hätte zum heutigen Zeitpunkt für die berufliche Grundbildung in den Berufsfeldern Kaufleute und Detailhandel massive Auswirkungen auf verschiedene Akteure. KFMV stützt die Stellungnahmen von BDS, BIKAS, IGKG, SKKBS und KV ZH/Winterthur.

KV ZH/Winterthur lehnt die Streichung von Art. 1 Abs. 2 der geltenden VMAB ab. Aus ihrer Sicht ermöglicht der integrierte ABU eine optimale Abstimmung zwischen dem ABU und dem BKU. Angesichts der Tatsache, dass sich die kaufmännische Grundbildung derzeit im Umsetzungsprozess der Reform 2023 befindet, würde eine weitere Änderung zusätzliche Belastungen für alle Lernorte bedeuten und die Umsetzung des neuen Ausbildungsmodells erheblich erschweren.

OdASanté, SAVOIRSOCIAL erkennen gegenüber der heutigen Verordnung und dem heutigen RLP nur wenige Veränderungen. Einzig im Lernbereich «Sprache und Kommunikation» ist der RLP inhaltlich konkreter geworden. Aus ihrer Sicht sind die von Anfang an geforderte Konkretisierung und stärkere Harmonisierung der Allgemeinbildung wenig umgesetzt worden. Sie wünschen eine Gleichbehandlung von «Allgemeinbildungsentwicklung» und «Berufsentwicklung».

Optikschweiz, VBAO haben keine Bemerkungen zu den Entwürfen.

SBC fordert, dass der aktuell integrierte ABU in den Berufsfeldern Kaufleute und Detailhandel weiterhin ermöglicht wird. Die Streichung der schriftlichen ABU-Prüfung ist zu überdenken. SBC unterstützt die Stellungnahmen von BDS, SAV, sgv.

SBV begrüsst grundsätzlich Massnahmen zur Unterstützung von schweizweit vergleichbaren Umsetzungen, wie die Anleitung zur Erstellung der Schullehrpläne, dies zwecks Erhöhung der Verbindlichkeit und Optimierung der Schnittstellen zwischen ABU und BKU sowie der Anrechenbarkeit. Er fordert,

dass ein möglicher Wegfall der schriftlichen ABU-Schlussprüfung kein Präjudiz für künftige Entscheide zu den Berufskenntnis-Abschlussprüfungen stellen darf.

SDV befürwortet, dass im Rahmen der Initiative Berufsbildung 2030 die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft erfasst und so die Berufsbildung fit für die Zukunft gemacht werden soll. Dazu fordert er, dass die zu vermittelnden Kompetenzen des ABU bereits im Laufe des Berufsentwicklungsprozesses mit de zu vermittelnden Kompetenzen des BKU abgestimmt werden.